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Die Privatinsolvenz – Private Insolvenz als Chance, um schuldenfrei zu werden

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Die Privatinsolvenz – Private Insolvenz als Chance, um schuldenfrei zu werden

In den vergangenen Jahren entschieden sich jährlich ca. 50.000 Privatpersonen, dass sie die Privatinsolvenz anmelden. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Privatinsolvenz und die Voraussetzungen sowie den Privatinsolvenz Ablauf. Am Ende der Privatinsolvenz beginnt ein neuer Teil Ihres Leben – bis dahin müssen Sie die Privatinsolvenz mit einer Dauer von zwischen drei und sieben Jahren überstehen.

Der Beginn des Privatinsolvenzverfahrens

Der Privatinsolvenz Ablauf dauert einige Jahre. Am Anfang des Procedere steht der Versuch von Ihnen, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Dies ist zwingend erforderlich. Ohne den Versuch einer außergerichtlichen Einigung können Sie keinen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz einbringen. Vielmehr müssen Sie einen Beleg dafür erbringen, dass der Einigungsversuch nicht von Erfolg gekrönt war. Bei dem Versuch der Einigung müssen Sie einen Plan vorlegen, auf welche Art und Weise Sie in der nächsten Zeit die Schulden begleichen wollen. Wenn Sie sich mit den Gläubigern einigen können, zahlen Sie Ihre Schulden ab, ohne dass eine Privatinsolvenz notwendig ist.

Der Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz

Falls die Einigung mit Ihren Gläubigern scheitert, müssen Sie, um schuldenfrei zu werden, einen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz stellen. Zunächst erfolgt in diesem Fall ein weiterer Einigungsversuch. Diesmal kontaktiert das zuständige Gericht Ihre Gläubiger und versucht mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden. Dazu entwirft das Gericht einen Schuldenbereinigungsplan, welcher Ihnen vorgelegt wird. Dies gehört zu den Privatinsolvenz Voraussetzungen. Falls Sie dem Plan nicht zustimmen, wird das eigentliche Verfahren eröffnet. Ihre private Insolvenz führt dazu, dass das pfändbare Vermögen von Ihnen in den nächsten Jahren an Ihre Gläubiger vom Gericht verteilt wird.

Die Pflichten nach Anmeldung der privaten Insolvenz

Selbstverständlich hat ein Insolvenzverfahren nicht nur Vorteile. Denn am Ende des Verfahrens sind Sie schuldenfrei. Aus diesem Grund bürdet Ihnen der Staat auch einige Pflichten auf, die Sie nach der Anmeldung des Verfahrens berücksichtigen müssen. Zunächst einmal ist es im Zuge der Anmeldung erforderlich, Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse umfassend gegenüber dem Gericht und den Gläubigern offen zu legen. Darüber hinaus müssen Sie während der gesamten Privatinsolvenz Dauer bei Änderungen Ihres Arbeitsverhältnisses oder Ihrer privaten Verhältnisse das Gericht umgehend informieren.

Zudem ist eine private Insolvenz nicht dafür geeignet, um sich die nächsten Jahre auszuruhen, während Sie schuldenfrei werden. Vielmehr verpflichten Sie sich dazu, jede zumutbare Arbeitsstelle anzutreten, um ein möglichst hohes Einkommen zu generieren. Auch bei Ihren anderen Einkünften wie zum Beispiel bei einer Erbschaft gehört das Geld nicht Ihnen alleine. Den Treuhändern steht dann zumindest die Hälfte des unerwarteten Einkommens zu. Wenn Sie diese Pflichten berücksichtigen, besteht eine gute Chance, dass die private Insolvenz Ihnen verhilft, schuldenfrei zu werden.

Das Hauptverfahren und die Wohlverhaltensphase

Nach der erfolglosen Einigung und dem Antrag auf Verfahrenseröffnung beginnt der Hauptteil des Verfahren der Privatinsolvenz. Die erste Phase ist die Wohlverhaltensphase. In dieser müssen Sie den Pflichten Genüge tun, um die Privatinsolvenz Voraussetzungen zu erfüllen. Das Wichtigste ist, dass Sie in dieser Phase den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abführen. Wenn Sie die Privatinsolvenz anmelden, ist dann der Verwalter dafür verantwortlich, das Geld gerecht an die verschiedenen Gläubiger abzuführen. Die Privatinsolvenz Dauer hängt stark davon ab, wie lange Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden.

Im Normalfall müssen Sie sechs Jahre lang die Phase durchstehen, um am Ende schuldenfrei zu sein. Falls Sie besondere Eigenschaften besitzen bzw. zu besonderer Leistung fähig sind, kann die Phase auch deutlich verkürzt werden. Dies ist allerdings eher die Ausnahme als die Regel, wenn Sie eine Privatinsolvenz anmelden. Wenn Sie während der ersten drei Jahre in der Lage sind, 35% der Schulden zu begleichen und Sie auch die Verfahrenskosten aufbringen können, endet diese Phase nach drei Jahren. Falls Sie während der ersten fünf Jahre die Verfahrenskosten zahlen können, wird die Wohlverhaltensperiode und dieser Teil der Privatinsolvenz auf eine Dauer von fünf Jahren verkürzt.

Das Ende der Privatinsolvenz

Wenn Sie alle Pflichten einer Privatinsolvenz während der gesamten Wohlverhaltensperiode erfüllen, endet das Verfahren mit der Befreiung von den Restschulden. Sie müssen also gar nicht alle Schulden in vollständiger Höhe an die Gläubiger zahlen. Dem Staat genügt es, dass Sie sich einsichtig zeigen und die damit verbundenen Pflichten erfüllen. Die am Ende der Privatinsolvenz noch bestehenden Schulden werden ungültig. Die Gläubiger haben keine Möglichkeit, das Geld weiterhin von Ihnen zu fordern. Grundsätzlich sind Sie am Ende der Privatinsolvenz mit einer Dauer von 3 – 7 Jahren schuldenfrei.

Ausnahmen der Restschuldbefreiung

Allerdings werden Ihnen im Falle der erfolgreichen Privatinsolvenz nicht alle Schulden erlassen. Bestimmte Schulden hat der Gesetzgeber von der Befreiung der Restschulden ausgenommen. Dies sind zum Beispiel Zwangs-, Ordnungsgelder und Geldstrafen. Aber auch Forderungen im Bereich der Verletzung von Unterhaltspflichten gehören nicht zur Restschuldbefreiung. Als Faustformel können Sie sich merken, dass sämtliche Bußgelder, die gegen Sie aufgrund von Straftaten festgesetzt wurden, nicht erlassen werden. Somit kann es sein, dass Sie auch nach der erfolgreichen Privatinsolvenz noch gewisse Restverbindlichkeiten besitzen.

Die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz

Kurz zusammengefasst hat die Privatinsolvenz diese Voraussetzungen:

  • fehlgeschlagene Einigungsversuche
  • Anmeldung zur Privatinsolvenz
  • erfolgreiche Wohlverhaltensphase mit den jeweiligen Pflichten

Die Privatinsolvenz Dauer

Vor einer Privatinsolvenz wollen Schuldner meistens wissen, wie lange Sie den Privatinsolvenz Ablauf durchstehen müssen. Da Sie unterschiedliche Abschnitte des Verfahrens nacheinander durchlaufen müssen, kann die Zeit variieren. Denn vor allem in der Wohlverhaltensphase ist eine unterschiedliche Dauer möglich – je nach Ihrem Schuldenstand und Einkommen. Falls Sie ausreichend Kapital besitzen, um die Schulden schnell zu begleichen, profitieren Sie von einer geringeren Dauer.

Im besten Fall dauert diese Phase dann nur drei Jahre, sodass die gesamte Privatinsolvenz nicht länger als vier Jahre dauert. Im schlechtesten Fall dauert die Wohlverhaltensphase sechs Jahre. Dann kann das gesamte Verfahren der Privatinsolvenz zwischen sechs und sieben Jahren dauern – dies ist auch der Normalfall, sodass im Volksmund von sieben Jahren Privatinsolvenz gesprochen wird.

Die Vorteile des privaten Insolvenzverfahrens

Wenn Sie Schulden haben und die Frage der Privatinsolvenz im Raum steht, stellen Sie sich mutmaßlich die Frage, ob für Sie eine Privatinsolvenz sinnvoll ist. Denn die Privatinsolvenz und ihre Dauer schrecken viele Schuldner bereits im Voraus ab.

Nichtsdestotrotz profitieren Sie bei einer Privatinsolvenz von unterschiedlichen Vorteilen. Diese machen eine private Insolvenz auf der anderen Seite für viele Schuldner attraktiv, sodass Jahr für Jahr viele Privatpersonen die Privatinsolvenz anmelden – und das mit der Absicht, in absehbarer Zeit schuldenfrei zu werden.

Zum einen erleben Sie in naher Zukunft einen Neustart in die Schuldenfreiheit. Wenn Sie einen hohen Berg an Schulden aufgetürmt haben, sehen Sie oftmals kein Ende in Sicht. Die Privatinsolvenz ist somit für Sie eine Chance, um nach den maximal sieben Jahren wieder ein schuldenfreies Leben zu führen. Darüber hinaus wird der Gerichtsvollzieher nicht ständig vor Ihrer Haustür stehen.

Im Gegenteil – die Abwicklung der Restschulden erfolgt geordnet. Auch Mahnungen gehören der Vergangenheit an. Trotzdem können Sie monatlich über ein Existenzminimum verfügen – denn der Insolvenzverwalter rührt lediglich das pfändbare Vermögen und Einkommen an. Ein gewisser Teil des Vermögens verbleibt bei Ihnen – mit Hilfe von diesem können Sie Tag für Tag Ihre existenziellen Ausgaben tätigen.

Bei einem hohen Schuldenberg und vergleichsweise geringen Einkommen ist eine Schuldenfreiheit oftmals in weiter Ferne oder sogar nahezu undenkbar – mit der Privatinsolvenz sieht dies anders aus. Denn diese ist Ihre Chance, um in naher Zukunft schuldenfrei zu werden.

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