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Steuerberatungskosten absetzen – Diese Kosten können Sie geltend machen

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Steuerberatungskosten absetzen – Diese Kosten können Sie geltend machen

FAQ zu Steuerberatungskosten

Dass man Steuerberater absetzen kann, erscheint logisch. Weil das Steuerrecht so kompliziert ist, möchten viele Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbständige und Rentner ihre Steuererklärung nicht selbst machen, sondern beauftragen einen Steuerberater, den Mantelbogen und die eine oder andere Anlage auszufüllen. Dabei meinen viele, dass sie ohne weiteres den Steuerberater absetzen können. Schließlich haben Steuern und speziell die Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Beruf zu tun und nicht mit privater Lebensführung.

Also, ein klarer Fall: Steuerberater beauftragen = Steuerberater absetzen? Hier täuschen sich viele. Tatsächlich ist es komplizierter. Denn die Steuererklärung hat sowohl berufliche als auch private Elemente. Daher können Steuerzahler leider nicht einfach so den Steuerberater absetzen. Hier informieren wir Sie darüber, welche Steuerberatungskosten Sie geltend machen können und was Sie dabei beachten sollten.

Selbst die Steuererklärung zu machen, ist oft zu schwierig

Zwar sind der Mantelbogen und die Anlagen der Steuererklärung für Arbeitnehmer in der Regel leicht auszufüllen, vor allem wenn diese über die entsprechende Steuersoftware verfügen. Aber wer Nebeneinkünfte hat oder zusätzlich Einkünfte aus Mieten oder Pachten erzielt, benötigt in vielen Fällen Steuertipps von Fachleuten.

Auch Selbständige, Gewerbetreibende, Freiberufler und Rentner überlassen ihre Steuererklärung oft den professionellen Steuerberatern, um bestmögliche Ergebnisse im Hinblick auf den Steuerbescheid zu erzielen und Zeit zu sparen. Wie sind nun die Beratungskosten selbst steuerlich zu behandeln? Kann man Steuerberater absetzen?

Änderung der Gesetzeslage erschwert das Absetzen der Steuerberaterkosten bei der Steuererklärung

Kann man Steuerberater absetzen? Früher war es möglich, Steuerberatungskosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung einzutragen. Dadurch reduzierte sich das zu versteuernde Einkommen. Dabei kam es nicht darauf an, zu welcher Einkunftsart innerhalb der Steuererklärung die Aufwendungen gehörten. Man konnte also gewissermaßen einfach den Steuerberater absetzen.

Das ist wichtig

Im Jahr 2006 wurde die Steuergesetzgebung geändert. Seitdem sind Beratungskosten bezüglich des Einkommensteuer nicht mehr als Sonderausgaben in der Steuererklärung abzugsfähig, sondern können ausschließlich als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgaben (bei Selbständigen) abgesetzt werden. Voraussetzung dabei ist, dass die Ausgaben im sachlichen Zusammenhang mit dem Erzielen der jeweiligen Einkunftsart stehen.

Erheblicher Eingriff in die Abzugsfähigkeit von Beratungskosten in der Steuererklärung

Mit dieser Entscheidung des Gesetzgebers wurde die Möglichkeit zum Absetzen von Steuerberatungsausgaben in der Steuererklärung erheblich eingeschränkt. Die Frage “Kann man Steuerberater absetzen?” ist nur noch mit “jein” zu beantworten. Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2010 die Rechtmäßigkeit dieser Gesetzänderung bestätigt.

Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren führt nun bei der Steuererklärung kein Weg daran vorbei:

Achtung!

Ausgaben für einen Steuerberater können nur geltend gemacht werden, wenn diese den Werbungskosten oder den Betriebsausgaben zuzuordnen sind. Einfach den Steuerberater absetzen – dies funktioniert seitdem nicht mehr.

Steuerberaterkosten sind also zu unterteilen in beruflich veranlasste Ausgaben einerseits und Aufwendungen im Zusammenhang mit der privaten Lebensführung andererseits. Letztere sind nicht abzugsfähig.

Absetzbare Leistungen der Steuerberatung

Die Beratungsleistungen müssen mit den Einkünften der Arbeitnehmer bzw. der Selbständigen in Verbindung stehen, damit sie in der Steuererklärung absetzbar sind. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen gehören demzufolge:

die mündliche oder schriftliche Beratung zu Einnahmen und Werbungskosten bei abhängiger Beschäftigung
die Beratung zu Einnahmen aus Vermietung, Renten, Kapitalerträgen und Gewinnen
Ermitteln von Ausgaben und Einnahmen
Ermitteln von Einnahmen und Ausgaben bei Gewinneinkünften
Unterstützung bei der Buchführung
Beratung zur Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
Erstellen von Bilanzen und Einnahme-Überschuss-Rechnung
Erstellen steuerlicher Gutachten und für die Begleitung bei Rechtsbehelfsverfahrens
Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien oder Grundstücken
Erstellen der Steuerformulare zu den abzugsfähigen Einkunftsarten:
1. Werbungskosten: Anlage N, V, KAP, AUS, SO, R (Arbeitnehmer)
2. Betriebskosten: Anlage L, S, G, EÜR (Selbstständige)

Weitere abzugsfähige Ausgaben im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung

Wer sich fragt, ob man Steuerberater absetzen kann, sollte dabei nicht nur die Person im Blick haben. Denn neben den Honoraren für Steuertipps und Beratung sind weitere Ausgaben abzugsfähig, die im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung stehen. Ausgaben für Steuerliteratur (Bücher, Broschüren) sowie für PC-Programme und Steuersoftware können Sie geltend machen. Denn diese benötigen Sie, um die für Sie relevanten Einkünfte ermitteln zu können und sich über die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu informieren.

Ohne Steuersoftware würden Steuerzahler wesentlich mehr Zeit dafür benötigen. Auch die Beiträge für die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein sind abzugsfähig. Die Fahrten zu den Terminen bei Ihrem Steuerberater (inklusive möglicher Unfallkosten auf der Fahrt) gehören ebenfalls zu den Aufwendungen, die geltend gemacht werden können. Wenn man also schon nicht Steuerberater absetzen kann, sollte man wenigstens die Fahrten dorthin geltend machen.

Kosten für die Korrespondenz sind in der Steuererklärung ebenfalls abzugsfähig

Gleiches gilt für die Gebühren für Telefonate mit dem Steuerberater und dem Finanzamt sowie das entsprechende Briefporto. Bei der Korrespondenz mit der Finanzbehörde wird dabei vorausgesetzt, dass es um die eigene Einkommensteuererklärung geht. Auch Ausgaben für eine Steuerrechtsschutzversicherung können Sie geltend machen, sofern diese von den Kosten einer üblichen Rechtsschutzversicherung abzugrenzen sind.

Prozesskosten nur als Betriebskosten absetzbar

Prozesskosten im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten sind für Selbständige absetzbar, wenn der Rechtsstreit betrieblich veranlasst ist. Betrifft der Rechtsstreit personenbezogene Steuern (Einkommensteuer,Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer), können Prozesskosten bei der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden.

Steuerberater absetzen? – Manche Ausgaben sind grundsätzlich nicht abzugsfähig

Privat veranlasste Aufwendungen sind in der Steuererklärung grundsätzlich nicht abzugsfähig. Hierzu gehören Beratungsleistungen zu:

dem Ausfüllen des Mantelbogen und zur Anlage “Kind”
Identifizieren von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
Fragen bezüglich der Steuertarife und der Veranlagung
haushaltsnahen Dienstleistungen
Kinderbetreuungskosten
zum Kindergeld und zur Eigenheimzulage
Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
Erbschafts– und Schenkungsteuer

All diese Beratungsleistungen beziehen sich formal-rechtlich auf die private Lebensführung und sind damit grundsätzlich nicht abzugsfähig. Daher kann leider niemand pauschal den Steuerberater absetzen. Dies ist mit dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Steuerzahler schwer vereinbar. Aber es lohnt sich, die Abgrenzungslogik zu erkennen, um das bestmögliche Ergebnis für den eigenen Steuerbescheid zu erzielen.

Getrennte Aufschlüsselung auf Rechnung des Steuerberaters erforderlich

Das ist wichtig

Damit die Zuordnung Ihrer Steuerberaterkosten für das Finanzamt nachvollziehbar ist, beziffern Steuerberater in ihrer Rechnung die beruflich und privat entstehenden Kosten getrennt. Die Ausgaben für die Steuerberatung werden anhand der einzelnen Einkunftsarten abgesetzt.

Die Leistungen zu jeder dieser Einkunftsarten wird dann in der jeweiligen Position auf der Rechnung des Steuerberaters ausgewiesen. In Ihrer Steuererklärung müssen Ihre Aufwendungen für die Steuerberatung differenziert nach Einkunftsart eingetragen werden. Wenn Sie beispielsweise eine Wohnung vermieten, werden die zugehörigen Steuerberatungskosten bei den Werbungskosten der Anlage V eingetragen.

Aufwendungen für Steuerberatungskosten vollständig absetzbar

Steuerberatungskosten können grundsätzlich in vollem Umfang geltend gemacht werden. Die Ausgaben sind ihrer Höhe nach jedoch nicht beliebig. Denn die Honorare für den Steuerberater sind in der Steuerberatergebührenverordnung festgeschrieben. So wenig, wie man pauschal Steuerberater absetzen kann, ist es möglich, ein individuelles Honorar festzulegen.

Sonderfall Mischkosten

Mischkosten sind solche Aufwendungen, die nicht eindeutig den beruflich oder privat veranlassten Kosten zugeordnet werden können. Mischkosten in Höhe von 100 Euro dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Alternativ dürfen Sie die Hälfte dieser Aufwendungen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben absetzen. Dies wird in der Regel vom Finanzamt akzeptiert.

Fazit: Man kann nicht Steuerberater absetzen, sondern nur bestimmte Leistungen

Die schlechte Nachricht ist also: Man kann nicht Steuerberater absetzen. Die gute Nachricht ist: Man kann einen “Teil vom Steuerberater” absetzen. Und der Berater selbst hilft Ihnen mit seinen Steuertipps dabei, keine Möglichkeiten zu übersehen, dass Sie einen möglichst großen “Teil vom Steuerberater” absetzen können.