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Schufa-Einträge löschen: Was und wie lange speichert die Auskunftei?

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Schufa-Einträge löschen: Was und wie lange speichert die Auskunftei?

Nachdem die Schufa in puncto Kreditwürdigkeit für Verbraucher das Maß der Dinge ist, sollten Sie sich regelmäßig eine Übersicht zu Ihren Daten verschaffen. Nur so können Sie ungerechtfertigte Schufa-Einträge löschen und Ihre Bonität wieder herstellen lassen.

Fakt ist, dass die Schufa über jede Ihrer Transaktionen, über Verträge, Girokonten und Kreditkarten informiert ist. Ein laufender Kredit, eine nicht oder zu spät beglichene Forderung, Ihre persönlichen Angaben und Kreditanfragen machen einen Großteil der Datensammlung aus. Eigentlich sollte die Schufa Einträge löschen, sobald diese abgegolten sind und die Speicherfrist verstrichen ist.

Doch wie der Verbraucherschutz bekannt gibt, sind zahlreiche Bonitätsauskünfte fehlerhaft und ganz ohne Grundlage einschränkend. Wenn Sie über falsche, fehlerhafte oder unstrittige Schufa-Einträge in Kenntnis sind, können Sie diese Schufa-Einträge löschen und Ihre Bonität erhöhen. Wie das geht und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Einmal pro Jahr kostenlose Schufa-Auskunft anfordern

Der Gesetzgeber hat die Einholung Ihrer jährlichen Auskunft geregelt. Sie können alle 12 Monate eine kostenlose Auskunft anfordern und sich darüber in Kenntnis setzen, wie es um Ihren Score-Wert und damit um Ihre Bonität bestellt ist. Leider lässt sich die kostenlose Anforderung sehr lange suchen, da es auf den Seiten der Auskunftei keinen transparenten, auf den ersten Blick erkennbaren Link zur kostenlosen Einholung der Auskunft gibt.

Doch davon sollten Sie sich nicht beirren lassen, denn das Formular ist vorhanden und kann vom Verbraucher kostenlos per Download bezogen, ausgefüllt und per Post an die Schutzgemeinschaft zur Kreditsicherung gesendet werden. In einem Zeitraum zwischen zwei und drei Wochen erhalten Sie Ihr Dokument an die Postadresse, unter der Sie polizeilich gemeldet sind.

Eine abweichende Anschrift oder der Versand über das Internet sind laut AGB ausgeschlossen. Nehmen Sie sich für die Prüfung der Schufa-Auskunft Zeit. Viele Unternehmen und Gläubiger melden eine getilgte Forderung nicht, so dass der von Ihnen vielleicht schon länger beglichene Betrag als offene Forderungen registriert sind. Derartige Schufa-Einträge löschen lassen erfordert den direkten Kontakt mit dem Unternehmen und eine Meldung an die Auskunftei.

Am besten schreiben Sie einen Brief und teilen darin mit, dass und aus welchem Grund Sie die fehlerhaften Schufa-Einträge löschen lassen möchten. Setzen Sie eine Frist, nach der Sie Ihre Übersicht kontrollieren und Ihre Kreditwürdigkeit anhand einer weiteren Selbstauskunft prüfen.

Welche Daten sehen Sie in der Selbstauskunft?

Die schriftliche Auskunft ist eine vollständige Übersicht, die aus insgesamt drei Teilen besteht. Auf dem Deckblatt befinden sich Ihre persönlichen Angaben. Die erste Seite ist für Vertragspartner gedacht und beinhaltet den Score, sowie eine schriftliche Darstellung Ihrer Kreditwürdigkeit. Erst auf der anschließenden Seite wird es interessant, da hier alle relevanten Informationen zum Gläubiger, zu einem Kredit und Kreditkarten, sowie zum Zeitpunkt der Eintragung im Register stehen.

Dieses Blatt ist nur für Ihre Unterlagen bestimmt und dient Ihnen als Anhaltspunkt, um ungültige oder falsche Schufa-Einträge löschen zu lassen. Möchten Sie diese Schufa-Einträge löschen lassen, müssen Sie den Kontakt persönlich herstellen und dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die Auskunftei automatisch löscht und Ihre bonitätsrelevanten Daten ständig kontrolliert.

Achtung: Wenn Sie bei einem Unternehmen nach einem Kredit ersuchen, geht eine diesbezügliche Meldung zur Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung heraus. Diese ist innerhalb von 10 Tagen für potenzielle Geschäftspartner und Ihre Gläubiger einsehbar. Anders verhält es sich bei Konditionsanfragen, die zwar ebenfalls gemeldet werden, aber keinen Einfluss auf Ihre Kreditwürdigkeit nehmen.

In diesem Punkt passieren auch die meisten Fehler, wie sich bei Einholung der Schufa-Auskunft ungeschönt zeigt. Nicht selten melden unseriöse Banken eine Konditionsanfrage als Gesuch nach einem Kredit. Damit Sie keine Einschränkungen in Kauf nehmen müssen, können Sie diese Schufa-Einträge löschen lassen und Ihre Kommunikation als Beweis vorlegen.

Was die Verbraucherzentrale zur Schufa meint

Verbraucherschützer kritisieren, dass viele negative Einträge falsch sind oder länger als laut Frist vorgesehen, im Register bestehen bleiben. Vor allem bei Kreditanfragen oder einer Restschuldbefreiung ist die Fehlerquote hoch. Holt der Verbraucher seine Schufa-Auskunft ein, findet er nicht selten mehrere Monate nach Fristablauf Schufa-Einträge zum löschen.

Auch sind nicht alle Forderungen der Gläubiger berechtigt, wie Verbraucherschützer immer häufiger feststellen. Will man falsche Schufa-Einträge löschen lassen, steht man vor einer schwierigen Aufgabe und muss einen Beweis erbringen, warum die Forderung unberechtigt ist.

Während jeder Gläubiger eine Forderung eintragen lassen kann, müssen Sie bei der Aufforderung zum falsche Schufa-Einträge löschen aufzeigen, warum die von Ihnen bemängelten Daten nicht korrekt sind. Fast jede dritte Selbstauskunft weist negative Informationen auf, die zum Zeitpunkt des Abrufs durch den Verbraucher längst gelöscht sein müssten.

Negative und positive Einträge: Hier liegen die Unterschiede

Nicht alle Schufa-Einträge muss man löschen lassen. Denn neben den negativen Vermerken gibt es Einträge, die sich durchaus positiv auf die Kreditvergabe und Bonitätseinstufung des Verbrauchers auswirken. Werden Rechnungen aus Kreditkarten und Verträgen zuverlässig und ohne Aufschub gezahlt, Handyverträge fristgerecht beglichen und ein hohes Einkommen erzielt, handelt es sich um positive Einträge.

Dem gegenüber stehen Schufa-Einträge, die man löschen lassen und im Auge behalten sollte. Da ein Eintrag bis zu 36 Monate nach seiner Bekanntgabe bei der Schufa bestehen bleibt, gerät die Frist zum Schufa-Einträge löschen häufig in Vergessenheit. Dieser Zeitraum trifft nur auf negative Einträge zu und steht nicht im Zusammenhang mit der Löschung, die sofort erfolgen muss. Sofort nach Kündigung muss die Schufa Einträge löschen, die mit Girokonten, Handyverträgen, Bürgschaften und Kreditkarten im Zusammenhang stehen.

Achten Sie darauf, dass die positiven Daten erhalten bleiben, während Sie zugunsten der Bonität alle negativen Schufa-Einträge löschen und der Auskunftei bei falschen Einträgen eine Frist setzen. Behalten Sie sich die Überprüfung vor und kündigen Sie diese auch bei Ihrer Beauftragung zum negative Schufa-Einträge löschen an.

Warum Unternehmen Forderungen Ihrer Gläubiger kennen wollen

Haben Sie eine Restschuldbefreiung in Anspruch genommen oder tilgen Sie einen Kredit? Liegen Mahnbescheide gegen Sie vor, sind Sie insolvent oder haben in der Vergangenheit Mieten unpünktlich oder gar nicht gezahlt? Das sind Daten, über die sich ein potenzieller Vertragspartner in Kenntnis setzt. Dabei erhält er keine Einsicht zu dem Gläubiger, der eine Forderung an die Schufa gemeldet hat.

Dennoch weiß er nach einem Blick auf die Übersicht, welches Risiko Sie als Vertragspartner mitbringen und wie es um Ihre Solvenz und um die Zahlungsmoral bestellt ist. Nicht nur beim Kredit möchte das Unternehmen wissen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer zuverlässigen Tilgung durch den Verbraucher ist. Auch Vermieter legen größten Wert auf die Selbstauskunft und sind berechtigt, diese von Ihnen einzufordern.

Offene und zu spät beglichene Forderungen wirken sich negativ auf Ihre Bonitätseinstufung aus und können der entscheidende Punkt sein, ob Sie oder ein Mitbewerber die ersehnte Wohnung bekommen. Wenn es um eine Finanzierung geht, spielt die Übersicht bei der Schufa eine noch wichtigere Rolle.

Selbst viele Monate zurückliegende Tilgungseinschränkungen können als Grund einer Ablehnung des Kredits herangezogen werden. Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass sich beispielsweise eine Restschuldbefreiung langfristig auf Ihren Score auswirkt und daher nicht unbedingt ein Vorteil ist.

Kreditkarten nehmen hohen Einfluss auf Ihre Bonität

Eine Geldbörse mit vielen Kreditkarten ist ein Zeichen Ihrer Solvenz. Doch diesen Umstand betrachtet die Schufa anders und stuft mehr als eine Kreditkarte als unstet ein. Das bedeutet, dass Ihnen die dicke Geldbörse im Falle einer Kreditbeantragung auf die Füße fallen und zur Ablehnung führen kann. Wenn Sie Ihre nächste kostenlose Schufa-Auskunft anfordern, prüfen Sie den Bereich Kreditkarte und Girokonten ausgiebig.

Die Kündigung nicht benötigter Karten und Konten hebt Ihren Score umgehend an und sorgt für einen solventen und vertrauenswürdigen Eindruck bei Unternehmen, die Sie um eine Finanzierung bitten oder bei denen Sie einen Leasingvertrag abschließen möchten. Nicht eingetragen werden lediglich Karten, die Sie auf Guthaben-Basis führen. Doch diese sind im praktischen Einsatz eher ungeeignet, auch wenn der Kartenaussteller häufig etwas anderes sagt und die Kreditkarte ohne Hochprägung mit einer klassischen Visa- oder MasterCard vergleicht.

Die Trennung von nicht benötigten Karten empfiehlt sich und schließt aus, dass es beim gewünschten Kredit zu Zweifeln kommt. Da Kreditkartendaten umgehend nach der Kündigung gelöscht werden, sollten Sie den Vorgang zum Schufa-Einträge löschen prüfen und sich über die erfolgte Herausnahme dieser Informationen in Kenntnis setzen.

Korrekturen fehlerhafter Einträge in der Schufa

Fakt ist, dass unstrittige Forderungen und falsche Daten von Ihnen gelöscht werden müssen. Doch setzen Sie nicht voraus, dass die Mitarbeiter der Schutzgemeinschaft zur Kreditsicherung unaufgefordert alle Schufa-Einträge löschen. Oftmals vergehen nach Fristablauf Monate, bis eine Restschuldbefreiung oder ein getilgter Kredit aus der Übersicht entfernt werden und in der Selbstauskunft nicht mehr auftauchen.

Wenn Sie in dieser Zeit Kredite beantragen möchten, kann der nicht gelöschte Eintrag als offene Forderung zum Hindernis werden. Ebenso riskant sind Konditionsanfragen, die von der Bank als Kreditanfrage gemeldet und von der Schufa entsprechend eingetragen werden. Bedenken Sie, dass nicht jeder Gläubiger automatisch eine Meldung herausgibt, wenn eine Forderung beglichen wurde.

Die Auskunftei kann nur die Informationen umsetzen, die ihr gemeldet werden. Da Sie sich nicht auf den Gläubiger oder aufs automatische Schufa-Einträge löschen verlassen können, melden Sie abgegoltene Verbindlichkeiten umgehend und achten auch darauf, dass die Fristen zum Schufa-Einträge löschen eingehalten werden.

Ob Restschuldbefreiung oder Zahlungsversäumnis – kein Eintrag bleibt dauerhaft in der Schufa. Da die Fristen zur Löschung variieren, sollten Sie Ihre Daten im Blick behalten und alle 12 Monate Einsicht in Ihre Schufa-Auskunft nehmen. Schufa-Einträge löschen Sie mit einer schriftlichen Aufforderung oder einem persönlichen Anruf.