TÜV-Kosten: So viel kostet die Haupt- und Abgasuntersuchung
Dieser Artikel entspricht dem aktuellen wissenschaftlichen Stand sowie unseren journalistischen Leitlinien und wurde von Experten geprüft.
Zu den QuellangabenDie Hauptuntersuchung (kurz: HU) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Kraftfahrzeugen sicherstellen. In Deutschland ist diese regelmäßige Kontrolle seit dem 1. Dezember 1951 Pflicht. Die erste Untersuchung von Neuwagen erfolgt 36 Monate nach der Erstzulassung. Anschließend werden alle am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge, Neu- wie Gebrauchtwagen, alle zwei Jahre auf ihre Verkehrstauglichkeit überprüft. Taxis und Mietfahrzeuge müssen alle 12 Monate zur HU beim TÜV, der DEKRA oder GTÜ. Auch die Abgasuntersuchung sowie der Lichttest sind Teil der TÜV-Prüfung. Je nach Prüfstelle sind die TÜV-Kosten unterschiedlich hoch.
Hauptuntersuchung – was wird geprüft?
Bei der HU wird Ihr Fahrzeug zunächst äußerlich begutachtet. Scheinwerfer, Windschutzscheibe und Außenspiegel werden auf Risse und sonstige Beschädigungen üntersucht und die Profiltiefe der Reifen überprüft. Auch die Pflichtausstattung wie der Verbandskasten, die Sicherheitsweste und das Warndreieck werden auf Anwesenheit kontrolliert. Mit einem Blick in den Motorraum wird der feste Sitz der Batterie und die Bremsflüssigkeit überprüft. Anschließend folgt eine Probefahrt mit einer Geschwindigkeit von acht Stundenkilometern, wobei Airbags, ABS und ESP überprüft werden. Ungewöhnliche Geräusche und defekte Stoßdämpfer werden dabei ebenfalls erkannt.
Ein Bremstest zeigt, ob die Bremsanlage richtig funktioniert und die Bremse an jedem Rad gleichmäßig verzögert. Nach dem Test der Bremse kommt das Auto auf die Hebebühne. Dort wird alles kontrolliert, was zur Verkehrssicherheit nötig ist. Bremsbeläge, Achsen, Gelenke, Dichtungen und Radaufhängungen werden überprüft. Auch Lambdasonden, Katalysator, Partikelfilter sowie Harnstoff-Reduktionssysteme werden einer Prüfung unterzogen. Auch die Abgasuntersuchung und der Lichttest sind Teil der Hauptuntersuchung. Nach dem Abgleich der Fahrgestellnummer ist die Untersuchung abgeschlossen.
Prüfstellen – wer prüft mein Fahrzeug?
Vorgenommen wird die HU inklusive Abgasuntersuchung Ihres Kfz von einer staatlich anerkannten Prüfstelle. Früher wurde die Hauptuntersuchung ausschließlich durch den TÜV (Technischer Überwachungsverein) durchgeführt, woher die heute noch gebräuchliche Bezeichnung für die Fahrzeugprüfung kommt. Heutzutage können Sie Ihre TÜV-Plakette auch bei einer anderen Prüfstelle erhalten. GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung), KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) oder DEKRA sind mögliche Prüforganisationen.
Die HU wird entweder bei einer Einrichtung der Prüfgesellschaft, in einer Werkstatt oder in einem Fuhrpark vorgenommen. Verantwortlich dafür, dass Ihr Auto fristgerecht und regelmäßig überprüft wird, sind Sie. Als Fahrzeughalter müssen Sie gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr auch die TÜV-Kosten selbst tragen.
Die TÜV-Plakette
Wurde kein wesentlicher Mangel an Ihrem Fahrzeug festgestellt, erhalten Sie nach der Prüfung eine Prüfplakette, die am hinteren Kennzeichen Ihres Kfz angebracht wird. Außerdem wird die HU durch eine Prüfbescheinigung oder einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Der Prüfplakette ist zu entnehmen, wann die nächste Prüfung zu erfolgen hat. In der Mitte der Plakette ist das Jahr vermerkt, der Monat ist durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar.
Damit das kommende Prüfjahr auch aus einiger Entfernung problemlos erkannt werden kann, sind die Plaketten farbig. Die Reihenfolge der Farben ist mit orange, blau, gelb, braun, rosa und grün fix festgelegt und wiederholt sich alle sechs Jahre. Wenn wesentliche Mängel während der HU festgestellt werden, müssen Sie diese beseitigen lassen und anschließend Ihr Fahrzeug erneut bei der Prüfstelle vorführen. Die Frist dafür beträgt vier Wochen. Ist ihr Fahrzeug dann immer noch nicht verkehrstauglich, wird die Prüfplakette entfernt und Sie dürfen damit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
TÜV-Kosten niedrig halten
Die TÜV-Kosten können Sie selbst günstiger gestalten, wenn sie einige Dinge beachten. Vergleichen Sie die Preise in Ihrem regionalen Umfeld. Die verschiedenen Prüfstellen erheben unterschiedlich hohe Gebühren. Die HU kann bei DEKRA oder GTÜ mehr oder weniger kosten als bei KÜS. Auch sollten Sie Ihr Auto nicht länger als zwei Monate mit einer abgelaufenen TÜV-Plakette fahren. Ihnen droht sonst eine vertiefte Untersuchung. Beugen Sie außerdem einer Nachuntersuchung vor.
Bereiten Sie Ihren PKW auf den Termin der Untersuchung vor und beseitigen Sie schon vorab etwaige Mängel, die der Prüfer beanstanden könnte. Doch besonders Gebrauchtwagen können verschiedene Mängel aufweisen, die Sie vorab nicht erkannt haben. Wenn Sie also dennoch Mängel im Anschluss an die Hauptuntersuchung beseitigen müssen, holen Sie sich vor der Reparatur einen Kostenvoranschlag ein und vergleichen Sie unterschiedliche Werkstätten auf die Höhe der anfallenden Kosten. Wählen Sie die Werkstatt mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis aus. TÜV-Kosten für Sondereintragungen können unter Umständen recht hoch ausfallen. Lassen Sie sich daher im Vorfeld von einem TÜV-Spezialisten beraten.
Was kostet die Hauptuntersuchung?
Wie hoch die TÜV-Kosten ausfallen, ist abhängig davon, welche Prüfstelle Sie wählen. Der TÜV ist in verschiedene Regionalvereine gegliedert, bei deinen die TÜV-Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Auch DEKRA, GTÜ und KÜS verlangen je nach Standort unterschiedlich viel für die Kontrolle. In freien Werkstätten kann die Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung eventuell günstiger ausfallen, als bei einer Prüfstelle. Die TÜV-Kosten können jedoch auch darüber liegen. Sie müssen in etwa mit TÜV-Kosten zwischen 85 und 140 Euro rechnen. Die TÜV-Kosten für eine vertiefte HU liegen noch einmal etwa 20 Prozent darüber. Eine eventuelle Nachuntersuchung kostet etwa 25 Euro.
Änderungsabnahmen vom TÜV prüfen lassen – auch das ist Pflicht
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug Änderungen vornehmen lassen und Sonderzubehör einbauen, müssen Sie auch dieses auf Verkehrstauglichkeit prüfen lassen. Wenn Sie Ihrem Auto beispielsweise Reifen aufziehen wollen, die laut Fahrzeugschein zu breit sind, muss dies zunächst auf Straßentauglichkeit geprüft werden. Das können Sie ebenfalls bei jeder Prüfstelle oder akkreditierten Werkstatt vornehmen lassen. Eine sogenannte Änderungsabnahme kostet Sie etwa zwischen 30 und 50 Euro.
TÜV-Kosten finanzieren – aber wie?
Um die Hauptuntersuchung und die damit verbundenen TÜV-Kosten kommen Sie nicht herum, wenn Sie ein straßentaugliches Fahrzeug besitzen möchten. Sie können zwar in der Höhe der TÜV-Kosten ein wenig sparen, aber komplett können Sie nicht auf die regelmäßige Kontrolle verzichten. Wird bei der Prüfung ein wesentlicher Mangel erkannt, steigen die Ausgaben schnell noch weiter an. Eine neue Bremse, ein neues paar Reifen oder gar eine neue Lichtmaschine. Die Kosten für die Werkstatt liegen in diesen Fällen bei mehreren hundert Euro. Das alles kann Ihnen drohen, wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Prüfstelle vorstellen.
Diese Kosten müssen Sie also bei den Unterhaltskosten Ihres Autos, ob Neu- oder Gebrauchtwagen, berücksichtigen. Doch was tun, wenn die TÜV-Kosten Ihre Ersparnisse übersteigen? In diesem Fall können Sie die TÜV-Kosten mit einem Kredit finanzieren. Die Höhe des Kredit ist abhängig von der Höhe der TÜV-Kosten und den gegebenenfalls entstehenden Folgekosten, die im Falle eines Mangels anfallen.
Informieren Sie sich vorab über die Höhe der TÜV-Kosten bei Ihrer Prüfstelle und lassen Sie sich vor der Reparatur Ihres Autos einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Wenn Sie die Höhe der Kosten kennen, können wir Ihnen dabei helfen, den für Sie passenden Kredit für Ihre TÜV-Kosten zu finden und Ihre HU zu finanzieren. Mit diesem Wissen können Sie der Prüfung entspannt entgegen sehen.
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