Das Erbe ausschlagen – Wichtige Tipps für das richtige Verhalten
Dieser Artikel entspricht dem aktuellen wissenschaftlichen Stand sowie unseren journalistischen Leitlinien und wurde von Experten geprüft.
Zu den QuellangabenJahr für Jahr treten viele tausend Menschen ein Erbe an. Doch es gibt zahlreiche Gründe, warum es in einigen Fällen sinnvoll sein kann, dass Sie das Erbe ablehnen. Im Falle einer Erbschaft sollten Sie sich zunächst über die jeweiligen Umstände informieren und dann sorgfältig entscheiden, ob Sie das Erbe ausschlagen wollen.
FAQ zum Ausschlagen des Erbes
Das Erbe und die gesetzliche Regelung
Ein Testament hat grundsätzlich Vorrang vor der gesetzlich geregelten Erbfolge. Sie müssen allerdings beachten, dass den Kindern und dem Ehegatten ein Pflichtanteil zusteht – dieser kann den Personen auch nicht durch Testament verwehrt werden. Wenn allerdings kein Testament vorliegt, gilt die Rangordnung der Erben.
Die gesetzliche Rangfolge der Erben im Überblick:
Im Fall der gesetzlichen Erbschaft gem. § 1924 BGB variiert auch der Anteil. Grundsätzlich wird der Ehegatte bei der Erbschaft bevorzugt behandelt. Denn der Ehegatte erbt neben den Erben der ersten drei Ordnungen stets die Hälfte des Vermögens. Wenn keine anderen Personen der ersten drei Ordnungen existieren, gehört dem Ehegatten das gesamte Vermögen. Grundsätzlich gilt außerdem: Gibt es Erben einer höheren Ordnung und treten diese das Erbe an, haben weiter entfernte Verwandte kein Anrecht mehr auf den Nachlass.
Wenn Sie von einer anderen Person etwas erben, werden Sie grundsätzlich nicht darüber benachrichtigt. Denn die Gerichte gehen davon aus, dass Erben grundsätzlich Kenntnis vom Tod der Person haben. In gewissen Ausnahmefällen benachrichtigt das Gericht allerdings auch den potenziellen Erben. Allerdings ist es grundsätzlich Ihre Aufgabe aktiv zu werden und sich bei dem Nachlassgericht zu melden.
Die Gründe für ein Ablehnen der Erbschaft
In den Augen vieler Menschen klingt ein Erbe im ersten Moment als etwas Positives. Sicherlich ist eine geliebte Person gestorben. Nichtsdestotrotz wird das Erbe mit der Übertragung von Vermögen verbunden. Allerdings ist dies nicht immer der Fall. Denn es gibt einige gute Gründe und Situationen, in denen es ratsam sein kann, dass Sie das Erbe ausschlagen. Denn nicht immer geht es ausschließlich um die Übertragung von Vermögen. Auch Schulden und Verbindlichkeiten gehören zum Erbe einer Person.
Gründe dafür, ein Erbe auszuschlagen:
In diesen Fällen ist es also möglich, dass Sie das Erbe ablehnen. Darüber hinaus ist ein häufiger Fall, wenn Menschen auf das Erbe zugunsten der Nacherben verzichten. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Eltern das Erbe ausschlagen, damit ihren Kindern das Vermögen zuteil wird.
Zudem kommt es in schwierigen Familienverhältnissen vor, dass Sie auf ein Erbe verzichten wollen, weil Ihnen ein ungeliebtes Familienmitglied etwas vermacht hat. Wenn Sie allerdings schon zu Lebzeiten keinen Kontakt mit dem Erblasser hatten, ist es gut möglich, dass Sie mit dem Erbe genauso wenig zu tun haben wollen.
Auch bei unbedeutenden kleinen Beträgen ist es manchmal den Aufwand nicht wert. Dies ist vor allem der Fall, wenn Sie in größerer Entfernung wohnen und evtl. extra eine Reise antreten müssen, um das Erbe anzutreten. All dieses Situationen haben eines gemeinsam – Sie denken darüber nach, ob Sie das Erbe ausschlagen sollen. Denn ein Erbe ist stets auch mit Pflichten verbunden – wenn Sie sich allerdings nicht sicher sind, ob Sie die damit verbundenen Pflichten erfüllen können, können Sie das Erbe ablehnen.
Tipps für das richtige Verhalten
Denn es ist lediglich möglich, dass Sie das gesamte Erbe ablehnen, sodass auch etwaige Familienerbstücke und persönliche Erinnerungsgegenstände an eine andere Person übergehen. Niemand kann sich aussuchen, was er erben möchte. Denklogisch ist es schon nicht möglich, dass Sie sich zum Beispiel dafür entscheiden, das Vermögen anzunehmen, aber die damit verbundenen Verbindlichkeiten wem anders überlassen wollen.
Zunächst ist es ratsam, dass Sie sich einen Überblick über das Erbe verschaffen. Denn nur dann können Sie feststellen, ob das Erbe überwiegend aus Schulden besteht. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über Kontoauszüge und Bankdokumente, um tabellarisch festzustellen, wie die Relation von Vermögen und Schulden aussieht.
Die relevanten Fristen und Formerfordernisse
Für den Beginn der Frist ist die Kenntnis über den Tod des Erblassers entscheidend. In den meisten Fällen erfahren Sie direkt am Todestag oder zumindest kurze Zeit später von dem Tod der Person. Wenn dies aber nicht der Fall ist, beginnt die Frist erst dann zu laufen, wenn Sie wirklich erfahren, dass der Erblasser verstorben ist. Sie müssen allerdings beachten, dass Sie in der Beweislast sind. Folglich müssen Sie beim Notar nachweisen, dass Sie von dem Tod des Erblassers erst zu einem späteren Zeitpunkt erfahren haben. Andernfalls zählt der Todestag als Fristbeginn.
Aufgrund der Bedeutung der Entscheidung hat der deutsche Gesetzgeber gewisse Formerfordernisse vorgeschrieben. Es reicht also nicht, dass Sie lediglich einem anderen Erben erzählen, dass Sie von dem Geld Ihres Verwandten nichts haben wollen. Sie müssen das Erbe ablehnen, in dem Sie ein Nachlassgericht aufsuchen. Dort erklären Sie persönlich, dass Sie das Erbe ausschlagen. Die Erklärung ist bedingungsfeindlich – das bedeutet, dass Sie keine Bedingung an die Ausschlagung der Erbschaft knüpfen können. Eine Erkältung, die einen Verzicht im Falle der Überschuldung beinhaltet, ist somit unwirksam.
Die Kosten bei einer Erbausschlagung
Wenn Sie das Erbe ausschlagen, entstehen für Sie Kosten. Die Erklärung, dass Sie das Erbe ablehnen, ist kostenpflichtig. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühren ist die Höhe der Erbmasse. Desto höher der Wert des Nachlasses ist, desto höhere Gebühren werden fällig, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Falls der Erblasser verschuldet ist, werden pauschal 30 Euro Gebühr fällig. Ein vergleichsweise geringer Betrag wenn Sie bedenken, dass Sie andernfalls eventuell hohe Schulden des Erblassers übernehmen.
Die Folgen der abgelehnten Erbschaft
Wenn Sie das Erbe ausschlagen, stellt sich die Frage, wer nun das Erbe antritt. Im gesetzlichen Erbfall geht die Erbschaft in diesem Fall auf den Erben der nächsten Rangordnung über. Selbstverständlich hat auch dieser Erbe das gleiche Recht wie Sie und kann das Erbe ausschlagen. Wenn alle Erben sich dafür entscheiden und das Erbe ablehnen, tritt der deutsche Staat die Erbschaft an. Der Staat wird dann also Eigentümer des gesamten Hab und Guts des Erblassers. Im Gegenzug übernimmt der Staat allerdings auch die Schulden des Erblassers.
Das Fazit – wollen Sie wirklich das Erbe ausschlagen?
Wenn die Schulden allerdings zu hoch sind oder Sie sonstige gute Gründe haben, können sie das Erbe ausschlagen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Sie die rechtswirksame Erklärung frist- und formgerecht erklären.
Unsere neuesten Artikel
Selbstständig machen ohne Eigenkapital? Mit den richtigen Tipps gar kein Problem
Sie wollen sich selbstständig machen, haben eine überzeugende Geschäftsidee, wissen aber nicht, ob Sie das ohne Eigenkapital umsetzen können? Abhängig...
Selbstständig machen ohne Eigenkapital? Mit den richtigen Tipps gar kein Problem Artikel lesen
Kindergeld in der Ausbildung: Alles was Sie darüber wissen müssen
Jedes Jahr werden rund 30 Milliarden Euro an Kindergeld ausgezahlt. Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten dieses automatisch und haben...
Kindergeld in der Ausbildung: Alles was Sie darüber wissen müssen Artikel lesen
Zu wenig Elterngeld? So stocken Sie auf!
Zu wenig Elterngeld - das ist für Mütter und Väter ärgerlich. Wenn man jeden Cent umdrehen muss, um über die...
Verletztengeld - wie hoch ist es und wer bekommt es?
Verletztengeld - wer bekommt es? Und was ist der Unterschied zum Arbeitsunfall mit Lohnfortzahlung? Diese Fragen stellen sich nach einem...
Verletztengeld - wie hoch ist es und wer bekommt es? Artikel lesen
BAföG Vorausleistungen - wer sie erhält und wozu sie dienen
BAföG Vorausleistungen sollen soziale Härten vermeiden. Sie schießen das Geld vor, das fehlt, weil die Eltern nicht zahlen. Was aber,...
BAföG Vorausleistungen - wer sie erhält und wozu sie dienen Artikel lesen
Ausbildungskredit: KfW, Bafög oder doch die Sparkasse?
Immer mehr Menschen sind auf Finanzierungen angewiesen. Dazu gehören auch Auszubildende, die wenn der “Ernst” des Lebens beginnt, meistens nicht...
Ausbildungskredit: KfW, Bafög oder doch die Sparkasse? Artikel lesen
Kreditkarte sperren: Was Sie dazu wissen sollten
Die Kreditkarte gehört heute zu den beliebtesten Zahlungsmitteln weltweit. Auch Diebe und Betrüger haben eine Vorliebe dafür, da sich mit...
Kreditkarte sperren: Was Sie dazu wissen sollten Artikel lesen
Gründungszuschuss beantragen - so klappt es mit der Arbeitsagentur!
Ein Gründungszuschuss erleichtert jenen den Start in die berufliche Selbstständigkeit, die vor der Existenzgründung stehen. Jeder, der ALG I bezieht,...
Gründungszuschuss beantragen - so klappt es mit der Arbeitsagentur! Artikel lesen
Weiterbildungsförderung: Die Weiterbildung clever finanzieren
Wer im Job vorankommen oder wieder in Arbeit kommen will, kommt um berufliche Weiterbildung nicht herum. Die schlechte Nachricht: Weiterbildung...
Weiterbildungsförderung: Die Weiterbildung clever finanzieren Artikel lesen
Mietkaution-Zinsen - Das sollten Mieter beachten
Wer eine Wohnung mietet, überweist dem Vermieter üblicherweise eine Kaution. Wie der Wohnungseigentümer diese anlegt, wird in den meisten Fällen nicht...
Mietkaution-Zinsen - Das sollten Mieter beachten Artikel lesen