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Weiterbildungsförderung: Die Weiterbildung clever finanzieren

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Weiterbildungsförderung: Die Weiterbildung clever finanzieren

Wer im Job vorankommen oder wieder in Arbeit kommen will, kommt um berufliche Weiterbildung nicht herum. Die schlechte Nachricht: Weiterbildung ist in den meisten Fällen mit Kosten verbunden.

Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung. Wenn der Arbeitgeber die Kosten für die Weiterbildung nicht übernehmen kann oder will, stehen Wissensdurstigen verschiedene Möglichkeiten der staatlichen Weiterbildungsförderung zur Verfügung.

Geförderte Weiterbildung vom Arbeitgeber: die Karriereleiter nach oben klettern

Viele Unternehmen unterstützen die Ambitionen ihrer Mitarbeiter durch Weiterbildungsförderung. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Von der Weiterbildungsförderung profitieren nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Arbeitgeber.

In vielen Bundesländern gibt es eine öffentliche Förderung für die berufliche Weiterbildung. Zudem kann der Arbeitgeber die Weiterbildung des Mitarbeiters als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.

Doch wie gehen Angestellte am besten vor, um eine geförderte Weiterbildung vom Arbeitgeber zu erhalten? Der erste Schritt ist ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten, in dem man diesen von seiner Motivation zum Besuch einer Fortbildung oder Qualifizierung überzeugt und den Nutzen für das Unternehmen darlegt. Für eine geförderte Weiterbildung vom Arbeitgeber erwarten die meisten Unternehmen eine Gegenleistung des Arbeitnehmers.

So ist es zum Beispiel üblich, dass sich die Beschäftigten im Anschluss an die geförderte Weiterbildung vom Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit an die Firma binden. Im Falle einer Kündigung muss der Angestellte die Kosten des Kurses zurückzahlen.

Tipp

Eine Möglichkeit für geförderte Weiterbildung vom Arbeitgeber ist der sogenannte Bildungsurlaub. Darunter versteht man den gesetzlichen Anspruch auf freie Tage.

Diese können für die berufliche oder politische Weiterbildung genutzt werden. In der Regel stehen den Angestellten fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu. Dieser Anspruch darf manchmal mit ins folgende Jahr mitgenommen werden. Unternehmen müssen ihre Angestellten freistellen, damit diese an Seminaren oder Kursen teilnehmen können.

Der Mitarbeiter erhält in diesem Zeitraum sein normales Gehalt, muss allerdings die Kosten für die geförderte Weiterbildung vom Arbeitgeber selbst tragen. Bildungsurlaub ist in Deutschland Ländersache.

In 14 Bundesländern können Angestellte diesen beantragen. In Sachsen und Bayern gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz. Bildungsurlaub beantragt man vier bis acht Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber.

Wichtig: der Kurs oder das Seminar muss von einem anerkannten Anbieter von Bildungsurlaub angeboten werden. Eine entsprechende Bestätigung ist dem Antrag beizufügen. Sprechen wichtige betriebliche Gründe gegen die geförderte Weiterbildung vom Arbeitgeber, kann der Chef den Bildungsurlaub ablehnen.

Weiterbildungsförderung für Unternehmen aus den Töpfen der Länder

In den meisten Bundesländern erhalten Unternehmen eine Weiterbildungsförderung für ihre Angestellten aus den Fördertöpfen der Länder. Ziel ist es, die Mitarbeiter in den Unternehmen weiter zu qualifizieren, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken und die Firmen wettbewerbsfähig zu halten.

Das Land Brandenburg sponsert beispielsweise berufliche Weiterbildungen von Arbeitnehmern und Angestellten im öffentlichen Dienst mit einer öffentlichen Förderung in Form eines Bildungsschecks. Dieser gilt für berufliche Weiterbildungen inklusive Prüfungsgebühren. Bei dieser öffentlichen Förderung bekommen die Teilnehmer bis zu 50 Prozent der Seminarkosten bezahlt. Maximal sind 3000 Euro öffentliche Förderung möglich.

In Nordrhein-Westfalen erhalten Arbeitnehmer in Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern und einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro eine öffentliche Förderung für Weiterbildungen, die eng mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängen. Die öffentliche Förderung deckt 50 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren ab, maximal aber 500 Euro.

Das Bundesland Schleswig-Holstein unterstützt mit öffentlicher Förderung Azubis und Arbeitnehmer, aber auch Inhaber von Kleinstbetrieben und Selbstständige mit weniger als zehn Mitarbeitern. Berufliche Weiterbildungen, die mindestens 16 und maximal 400 Zeitstunden umfassen, werden zur Hälfte bezahlt (Obergrenze: 1500 Euro). Die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber.

Auch in den übrigen Bundesländern gibt es vergleichbare Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung. Die Ansprechpartner findet man über die jeweiligen Arbeitsagenturen.

Aus dem Betrieb in die Uni – das Aufstiegsstipendium

Tipp

Das Aufstiegsstipendium ermöglicht Fachkräften den Zugang zur Hochschule. Es muss sich dabei um ein Erststudium in Vollzeit oder ein berufsbegleitendes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule handeln.

Voraussetzung für das Aufstiegsstipendium ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und besondere Leistungen, zum Beispiel eine Abschlussnote mit der Note 1,9 oder besser.

Bei dieser Weiterbildungsförderung erhalten Studierende in Vollzeit monatlich 735 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Wer Kinder unter zehn Jahren hat, erhält im Rahmen der Weiterbildungsförderung 130 Euro Betreuungspauschale.

Bei berufsbegleitenden Studien gibt es pro Jahr 2400 Euro Weiterbildungsförderung. Diesen Betrag erhält man innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit. Um so ein Stipendium kann man sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung online bewerben.

Mit dem Weiterbildungsstipendium Meister, Techniker oder Fachwirt werden

Engagierte Fachkräfte unter 24 Jahren können sich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Sind Elternzeit oder Freiwilligendienste anzurechnen, kann sich die Altersgrenze um bis zu drei Jahre verschieben. Genau wie beim Aufstiegsstipendium ist auch diese Stipendium an eine abgeschlossene Berufsausbildung und besondere Leistungen, wie ein Abschluss mit der Note 1,9 oder besser, geknüpft.

Tipp

Förderfähig sind Angestellte, aber auch Selbstständige und Arbeitslose. Das Weiterbildungsstipendium als Weiterbildungsförderung unterstützt beim Erwerb des Handwerksmeistertitels, Technikers oder Fachwirtes. Fachübergreifende Qualifizierungen wie Sprach- oder Rhetorikkurse werden ebenfalls gefördert, mitunter sogar ein berufsbegleitendes Studium.

Mit einem Weiterbildungsstipendium erhält man über einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 7200 Euro für beliebig viele förderfähige Kurse, Prüfungen und Arbeitsmittel. Auch die Kosten für Fahrten zum Schulungsort und Unterbringung werden übernommen.

Die Weiterbildungsförderung umfasst auch die Anschaffung eines Computers (“IT-Bonus”). Wer sich für diese Art der Weiterbildungsförderung interessiert, wendet sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Auch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gibt Auskunft darüber.

Weiterbildungsförderung vom Staat: Weiterbildung mit Bildungsprämie

Bei der Weiterbildung mit Bildungsprämie erhalten Arbeitnehmer und Selbstständige mit einem Jahreseinkommen unter 20.000 Euro liegt, eine berufliche Weiterbildung. Die Weiterbildung mit Bildungsprämie richtet sich auch an Arbeitnehmer im Mutterschutz, in Eltern– oder Pflegezeit.

Die Weiterbildung mit Bildungsprämie kann für jegliche berufliche Weiterbildung eingesetzt werden, außer für betriebliche Schulungen. Der Prämiengutschein hat einen Wert von 500 Euro und kann einmal pro Jahr beantragt werden. In der Regel deckt diese Weiterbildungsförderung die Hälfte der Kosten ab. Den Rest muss der Kursteilnehmer selbst bezahlen.

Übrigens: Seit 2017 darf eine Weiterbildung mit Bildungsprämie in vielen Bundesländern auch mehr als 1000 Euro kosten. Ausnahmen sind die Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein.

Dort darf man den Prämiengutschein nur einsetzen, wenn die Weiterbildung mit Bildungsprämie nicht mehr als 1000 Euro kostet. Ausführliche Informationen zur Weiterbildung mit Bildungsprämie erhält man im Internet auf der Seite www.bildungspraemie.info. Dort findet man auch die Beratungsstellen vor Ort.

Variante der Bildungsprämie: der Spargutschein

Angestellte, die über ihr Unternehmen vermögenswirksame Leistungen ansparen, können dieses Geld in eine Weiterbildung investieren. Diese Variante der Bildungsprämie nennt sich Spargutschein. Auch Arbeitslose, Selbstständige und Berufsrückkehrer können – bei entsprechendem Guthaben – diese Weiterbildungsförderung in Anspruch nehmen.

Der Spargutschein ermöglicht die Finanzierung kostenintensiver Weiterbildungsmaßnahmen. Darf das durch die vermögenswirksamen Leistungen angesparte Guthaben im Normalfall sieben Jahre nicht angetastet werden, so können die Angestellten gemäß Vermögensbildungsgesetz (VermBG) ihr Geld bereits vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen – ohne, dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Wer möchte, kann den Spargutschein auch mit dem Prämiengutschein kombinieren.

Wer sich für diese Form der Weiterbildungsförderung interessiert, wendet sich am besten zunächst an seine Hausbank oder seinen Finanzberater. Dieser kann darüber aufklären, ob und zu welchen Konditionen die vorzeitige Geldentnahme aus dem Sparvertrag möglich ist.

Im Anschluss erfolgt ein Gespräch bei der zuständigen Beratungsstelle. Die Kontaktdaten findet man im Internet auf www.bildungspraemie.info. Bei der Beratungsstelle erhält man auch den Spargutschein, mit dem man sich für einen Kurs anmeldet. Als letzten Schritt löst man den Spargutschein bei der Bank ein und bekommt das Geld aus dem Sparvertrag ausgehändigt.

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