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Steuern sparen – die wichtigsten Tipps

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Steuern sparen – die wichtigsten Tipps

Fast alle Arbeitnehmer, Unternehmer und Freiberufler überlegen: Wie kann ich Steuern sparen? Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Zwar gibt es zahllose Tipps zum Steuern sparen, aber nicht alle ermöglichen es, dabei höhere Summen zu erzielen.

Für viele Steuerzahler ist es daher sinnvoll, sich zunächst mit den bedeutenden Stellschrauben zum Steuern Sparen zu befassen. Hier informieren wir Sie darüber, welche Ansatzpunkte dies sind.

FAQ zum Thema Steuern sparen

Steuern sparen durch Kilometerpauschale

Die Kilometerpauschale ist für viele Arbeitnehmer die wichtigste Position beim Steuern Sparen. Die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer können Sie für Ihre Reise zur ersten Tätigkeitsstätte pro Arbeitstag geltend machen. Dabei wird die einfache Wegstrecke zugrunde gelegt, die sich aus der kürzesten Verbindung ergibt.

Tipp

Für die Berechnung ist nicht maßgeblich, mit welchem Verkehrsmittel Sie die Strecke zurückgelegt haben. Daher brauchen Sie keine Belege für Ihre tägliche Reise zur Arbeit aufzubewahren, um Steuern zu sparen.

Es genügt, die Angaben zur Entfernung bei den Werbungskosten auf Seite 2 der Anlage N Ihrer Steuererklärung einzutragen. Wenn Sie mit dem Auto üblicherweise eine Strecke nutzen, die nicht die kürzeste, aber die schnellste ist, dann dürfen Sie diese angeben.

Bei mehreren Arbeitsorten wird eine “erste Tätigkeitsstätte” definiert

Manche Arbeitnehmer gehen ihrer Arbeit nicht an einem, sondern an mehreren Orten nach. Dann ist ihr Arbeitgeber gehalten, einen dieser Orte als erste Tätigkeitsstätte zu definieren. Ihre Reisen von dort zu anderen Arbeitsorten gelten dann als Dienstreise – hierzu später Näheres.

Kilometerpauschale ist grundsätzlich nach oben begrenzt

Tipp

Der Anspruch aus der Entfernungspauschale ist nach oben hin begrenzt: Grundsätzlich können bis zu 4.500 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.

Diese Grenze bezieht sich aber nicht auf die Abzugsfähigkeit, sondern auf die Befreiung von der Belegpflicht: Wenn Sie mit Ihrem eigenen Auto zur Arbeit gefahren sind und Kosten oberhalb dieser Grenze hatten, können Sie diese geltend machen, müssen die Kosten allerdings nachweisen können.

Auch wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen und die Kosten hierfür insgesamt höher als 4.500 Euro sind, können Sie diese Aufwendungen geltend machen.

In diesem Fall sollten Sie die Fahrkarten aufbewahren, um Steuern sparen zu können. Das Finanzamt prüft jahresbezogen, ob die Summe der Fahrtkosten höher ist als die Entfernungspauschale. Auch bei doppelter Haushaltsführung sind Sie von der Obergrenze ausgenommen und können erheblich Steuern sparen.

Fahrt zur Arbeit von mehreren Wohnungen aus

Wenn Sie von mehreren Wohnungen aus zur Arbeit fahren, sollten Sie genau auf die Zuordnung achten, um Steuern sparen zu können. Denn Sie können Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung für die Entfernungspauschale auswählen, sofern diese Wohnung Ihren Lebensmittelpunkt darstellt. Eine Bedingung dabei ist, dass Sie einen Beitrag von mindestens zehn Prozent der Miete für die jeweilige Wohnung selbst leisten.

Doppelte Haushaltsführung

Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung können die Kosten für Familienheimfahrten geltend machen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen steuerfreie Leistungen zur Erstellung Ihrer diesbezüglichen Kosten gezahlt hat, werden diese auf Ihre Entfernungspauschale im Bereich der Familienheimfahrten angerechnet.

Wechselnde Transportmittel und Fahrgemeinschaften

Wenn Sie mit verschiedenen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren (mal mit dem Auto, mal mit ÖPNV), sollten Sie ebenfalls die Entfernung in Anlage N eintragen. Anschließend füllen Sie dann aus, welche Strecke Sie mit den einzelnen Transportmitteln zurückgelegt haben.

Auch hierbei können Sie mit entsprechenden Belegen einen Betrag oberhalb der 4.500 Euro geltend machen. Bei Fahrgemeinschaften kann jedes Mitglied die eigene Strecke geltend machen. Umwege können dabei nicht mitberechnet werden.

Dienstreisen beim Steuern Sparen nicht vergessen

Tipp

Wenn Sie innerhalb der Arbeitszeit mit Ihrem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu dienstlichen Terminen reisen, können Sie die Kosten hierfür grundsätzlich von der Steuer absetzen.

Hierzu gehören beispielsweise Reisen zu Kundengesprächen, Fortbildungen, Tagungen und Messen sowie Fahrten zu Arbeitskollegen an anderen Standorten. Bei Lehrern gelten auch Klassenausflüge und -fahrten als Dienstreisen.

Dienstlicher Charakter einer Reise muss belegt werden können

Die dienstliche Funktion einer Reise müssen Sie gegenüber dem Finanzamt nachweisen können. Daher ist es wichtig, die Belege aufzubewahren, um Steuern sparen zu können.

Hierzu zählen Hotelrechnungen, Tankstellenquittungen sowie das Fahrtenbuch und Schriftwechsel (z. B. Einladungen). Für den Abzug der Kosten von der Steuerschuld wird die Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer herangezogen.

Das Finanzamt berücksichtigt dabei sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt. Reisen mit dem Dienstwagen, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zur Verfügung stellt, können Sie bei Ihrer Steuererklärung nicht mehr geltend machen.

Auch Kosten für ÖPNV und für Übernachtungen im Zusammenhang mit Dienstreisen absetzbar

Wenn Sie eine Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternommen haben, können Sie die Kosten hierfür ebenfalls vollumfänglich absetzen. Auch in diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie die entsprechenden Belege (Tickets) aufbewahren.

Neben der Fahrt können Sie alle weiteren Kosten, die Ihnen durch die Dienstreise entstanden sind, geltend machen und damit Steuern sparen: Kosten für die Übernachtung sind vollständig als Werbungskosten absetzbar. Wenn auch Ihr Partner dort übernachtet hat, können Sie nur den Preis für ein Einzelzimmer geltend machen. Falls Sie sich mit einem Kollegen ein Doppelzimmer teilen, kann jeder 50 Prozent der Kosten absetzen.

Mit der Verpflegungspauschale können die Kosten für Essen und Getränke während einer Dienstreise geltend gemacht werden. Die Belege hierfür brauchen Sie nicht aufzubewahren, um Steuern sparen zu können. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Übernachtung im Hotel eine Mahlzeit in Anspruch genommen haben, können Sie diese nicht zusätzlich geltend machen.

Bewirtungskosten absetzen

Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass nur Unternehmer und Freiberufler Bewirtungskosten absetzen können. Beim Freiberufler und beim Unternehmer dienen Bewirtungen der Gesprächsatmosphäre und damit der Steigerung von Umsätzen. Aber auch Arbeitnehmer können Steuern sparen, indem sie von ihrer Steuerschuld die Bewirtungskosten absetzen.

Tipp

Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist ein betrieblicher oder dienstlicher Zweck der Bewirtung. Von den Kosten, die diese Kriterien erfüllen, sind 70 Prozent als Betriebsausgaben (beim Freiberufler) bzw. als Werbungskosten (beim Arbeitnehmer) abzugsfähig.

Wer Mehrwertsteuer zahlt, kann die gesamte Vorsteuer für die Verköstigung absetzen. Bei Geburtstagen, Hochzeiten und Beförderungen ist es grundsätzlich schwierig, Bewirtungskosten geltend zu machen, selbst wenn unter den Gästen Arbeitskollegen sind.

Belege sind erforderlich, um Bewirtungsskosten absetzen zu können

Von Restaurants und Kneipen benötigen Sie als Beleg eine maschinell ausgestellte Quittung, um Bewirtungsskosten absetzen zu können. Auf dieser müssen die verzehrten Speisen und Getränke einzeln ausgewiesen sein. Auf der Rückseite der Quittung finden Sie meist Felder, auf denen Sie die Angaben handschriftlich eintragen und unterschreiben können.

Hierzu gehört in jedem Fall der Anlass für die Bewirtung. Dieser sollte klar formuliert und als beruflich einzuordnen sein. Allgemeine Formulierungen wie “Bewirtung” oder “Geschäftsessen” reichen dem Finanzamt nicht. An ungenauen oder unvollständigen Angaben kann das Steuern sparen scheitern. Ab einem Rechnungsbetrag von 150 Euro sollten Sie zudem die Namen der Teilnehmer auf der Rechnung vermerken.

Auch Trinkgelder absetzbar

Auch Trinkgelder können Sie im Rahmen der Bewirtungsskosten absetzen und so zusätzlich Steuern sparen. Dazu sollten Sie die Bedienung bitten, das Trinkgeld zu quittieren. Falls Sie dies vergessen haben, kann ein Eigenvermerk als Beleg für das Finanzamt dienen, sofern das Trinkgeld im üblichen Rahmen liegt.

Makler-Provision steuerlich absetzen

Auch Makler-Provisionen sollten Arbeitnehmer nicht vergessen, wenn sie überlegen: Wie kann ich Steuern sparen? Wenn Sie einen Makler beauftragen, um aus beruflichen Gründen eine neue Mietwohnung zu finden, können Sie die gezahlte Provision steuerlich absetzen. Die berufliche Veranlassung ist beispielsweise gegeben, wenn Sie an einem neuen Dienstort eingesetzt werden oder Sie eine Stelle bei einem neuen Arbeitgeber an einem anderen Ort gefunden haben.

Auch wenn Sie bislang zwischen Wohnort und Arbeitsort gependelt sind und durch einen Umzug mindestens eine Stunde Zeit sparen, ist das Kriterium der beruflichen Veranlassung ebenfalls erfüllt und Sie können Steuern sparen. Dabei können Sie nicht nur die Makler-Provision steuerlich absetzen, sondern auch andere Umzugskosten. Bezieht sich die Provision nicht auf eine Mietwohnung, sondern auf ein Eigenheim, dann können Sie nicht auf diese Weise Steuern sparen, da die Courtage für die Immobilie zu den Anschaffungsnebenkosten gehört.

Bei privaten Gründen für einen Umzug ist Provision grundsätzlich nicht absetzbar

Auch wenn Sie aus privaten Gründen umziehen, können Sie nicht die Makler-Provision steuerlich absetzen. Wenn Sie allerdings in der neuen Wohnung renovieren, können Sie Kosten für die Handwerker als haushaltnahe Dienstleistung geltend machen und so Steuern sparen. Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung können die Makler-Provision als Werbungskosten absetzen und damit Steuern sparen.

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