guetertrennung
Durchschnittlich endet in Deutschland jede dritte Ehe mit der Scheidung. Eine Scheidung bringt für die Partner oftmals erhebliche finanzielle Veränderungen mit sich. In bestimmten Fällen ist es für Sie sinnvoll, schon vor der Eheschließung mit Hilfe von einem Ehevertrag die Gütertrennung zu vereinbaren.
Die Gütertrennung ist ein Güterstand zwischen zwei Eheleuten oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, für den Sie sich aktiv entschieden können. Mit der Vereinbarung der Gütertrennung verzichten Sie auf den gesetzlichen Normalfall – die Zugewinngemeinschaft.
Die Gütertrennung ist im BGB geregelt und gehört zum Familienrecht. Der Systematik des Gesetzes nach ist dieser Güterstand allerdings nicht der Normalfall. Dies bedeutet, dass Sie die Gütertrennung aktiv vereinbaren müssen. Wenn Sie das nicht tun, gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Wenn Sie die Gütertrennung vereinbaren, bleiben die Vermögensmassen der beiden Ehepartner auch nach der Eheschließung im jeweiligen Eigentum. Sie behalten also das, was Ihnen bereits zuvor gehört hat. Allerdings muss bei einer Trennung zwischen verschiedenen Formen von Eigentum unterschieden werden. Denn logischerweise erwerben Sie während Ihrer Ehe auch Eigentum zusammen.
Folglich gibt es das Alleineigentum der Ehepartner und das gemeinschaftliche Gut der Ehegemeinschaft. Das gemeinschaftliche Gut umfasst den gesamten Hausrat. Dazu gehören zum Beispiel Autos, Unterhaltungselektronik, Bücher, Möbel, Haustiere und vieles mehr. Diese Sachen sind infolgedessen nicht von der Gütertrennung bei einer Scheidung betroffen.
Einen Ehevertrag können Sie im besten Fall selbst erstellen. Wer auf Nummer sicher geht, sollte allerdings einen Anwalt mit der Erstellung beauftragen, um einen rechtssicheren Ehevertrag zu bekommen. Anschließend muss der Vertrag notariell beglaubigt werden, um rechtswirksam im Ehevertrag die Gütertrennung zu regeln.
Ein häufiger Fall ist zum Beispiel, wenn sich einer der Ehepartner während der Ehe selbstständig macht. In diesem Fall profitieren beide Personen von diesem Güterstand. Denn im Falle einer Insolvenz der Firma Ihres Partners müssen Sie nicht die Schulden des Partners begleichen. Und auch für den selbstständig tätigen Partner ist der Güterstand der Gütertrennung ein Gewinn. Denn dieser kann frei über sein selbst verdientes Vermögen entscheiden.
Doch zunächst einmal müssen Sie sich überlegen, ob Sie wirklich die Gütertrennung vereinbaren wollen. Denn nicht immer ist die Trennung der Vermögensmassen sinnvoll. Sie sollten sich also die Vor- und Nachteile dieses Güterstands vor Augen führen, um fundiert zu entscheiden, ob der Güterstand für Sie das Richtige ist.
Vor allem für Selbstständige ist ein Ehevertrag und die Gütertrennung oftmals sinnvoll. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie im Falle der Scheidung 50 Prozent des Unternehmenswertes an Ihren Ex-Partner zahlen müssen. Im Normalfall haben Sie allerdings nicht das Kapital, um den Ex-Partner auszuzahlen. Wenn Sie nicht Tag für Tag mit Ihrem Ex-Partner zusammen arbeiten wollen, bleibt Ihnen nur eine Möglichkeit: Sie müssen Ihr Unternehmen verkaufen. Um dies zu vermeiden, ist es sinnvoll, im Ehevertrag die Gütertrennung zu vereinbaren.
Bei der Eheschließung soll Liebe das Hauptmotiv sein. Dies ist allerdings nicht immer der Fall. Wenn die Vermögensverhältnisse vor der Eheschließung stark auseinandergehen, ist es ratsam, die Gütertrennung zu vereinbaren. Wenn die Gütertrennung bei der Scheidung nicht gilt, geht ansonsten die Hälfte Ihres Vermögens an den Ex-Partner. Genauso ist es, wenn ein Partner bereits vor der Ehe hohe Schulden aufgenommen hat. Sie sollten dann auf eine Trennung der Güter setzen, damit Sie nicht nach der Trennung die Schulden Ihres Ex-Partners mit bezahlen dürfen.
Allerdings bietet die Vereinbarung der Gütertrennung nicht nur Vorteile für Sie. Denn aus steuerlicher Hinsicht gibt es verschiedene Fälle, in denen Ihnen die Gütertrennung Nachteile beschert. Dies ist vor allem der Fall, wenn Ihr Partner stirbt. Bei einer Trennung der Güter müssen Sie das Erbe voll versteuern. Anders sieht dies aus, wenn Sie mit dem gesetzlichen Normalfall, der Zugewinngemeinschaft, leben. Denn dann besteht ein Recht auf steuergünstigen Zugewinnausgleich, sodass Ihre Steuerlast deutlich geringer ist.
Um diesen Nachteil abzumildern, haben Sie allerdings eine Möglichkeit. Denn Sie können im Ehevertrag regeln, dass die Gütertrennung lediglich für die Ehezeit gilt. Diese endet allerdings mit dem Tod des Ehepartners, sodass dann der gesetzliche Güterstand wieder gelten soll. Damit umgehen Sie die hohen steuerlichen Kosten beim Tod des Ehepartners.
Die Gütertrennung kann auf verschiedene Art und Weise von Ihnen beendet werden. Zum einen endet der Güterstand, wenn einer der beiden Eheleute stirbt. Darüber hinaus ist es allerdings auch möglich, durch die Scheidung den Güterstand zu beenden. Dann findet die Abwicklung des Vermögens dergestalt statt, dass die Ehepartner das eigene Vermögen behalten.
Sie können die Gütertrennung jedoch auch wieder rückgängig machen, falls sich die Bedingungen der Ehe verändern. Wenn Sie wieder die Zugewinngemeinschaft aufnehmen möchten, können Sie bei einem Notar eine Erklärung abgeben, dass die Gütertrennung enden soll. Dies ist zum Beispiel im fortgeschrittenen Alter der Eheleute an der Tagesordnung. Denn dann ist es möglich, mit dem Ende der Gütertrennung dafür zu sorgen, dass der länger lebende Ehepartner nicht nach dem Tod des Anderen steuerlich benachteiligt wird.
Allerdings müssen Sie bedenken, dass Sie mit der Vereinbarung der Gütertrennung nicht zugleich auch Unterhaltszahlungen ausschließen. Sie müssen also eventuell auch im Falle der Trennung oder Scheidung Unterhalt für Ihren Ex-Partner zahlen. Nichtsdestotrotz wird die Gütertrennung bei einer Scheidung auch in puncto Unterhalt berücksichtigt – denn dies wirkt sich auf die Höhe des Unterhalts aus. Der Ausschluss von Zahlungen ist allerdings nicht möglich.
Die Kosten für einen Ehevertrag sind überschaubar. Die Kosten nach einer Scheidung leider nicht immer, wenn Sie keine Trennung der Güter im Voraus festlegen. Sie sollten sich somit vor der Eheschließung gründlich überlegen, welcher Güterstand der Richtige für Ihre persönliche Situation ist. In einigen Fällen ist es ratsam, die Trennung der Güter zu vereinbaren.
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