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Ehevertrag und Gütertrennung – sinnvoll in bestimmten Konstellationen

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Ehevertrag und Gütertrennung – sinnvoll in bestimmten Konstellationen

Durchschnittlich endet in Deutschland jede dritte Ehe mit der Scheidung. Eine Scheidung bringt für die Partner oftmals erhebliche finanzielle Veränderungen mit sich. In bestimmten Fällen ist es für Sie sinnvoll, schon vor der Eheschließung mit Hilfe von einem Ehevertrag die Gütertrennung zu vereinbaren.

FAQ zu Ehevertrag und Gütertrennung

Die Gütertrennung

Die Gütertrennung ist ein Güterstand zwischen zwei Eheleuten oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, für den Sie sich aktiv entschieden können. Mit der Vereinbarung der Gütertrennung verzichten Sie auf den gesetzlichen Normalfall – die Zugewinngemeinschaft.

Das ist wichtig

Die Gütertrennung führt dazu, dass das jeweilige Vermögen eines Ehepartners auch nach der Eheschließung noch im Vermögen des einen Ehepartners verbleibt. Es ist irrelevant, ob Sie das Vermögen vor oder während der Ehe erwerben. Sie behalten, das was Sie erworben haben und was Ihnen gehört. In einigen Fällen kann es also sinnvoll sein, die Kosten für den Ehevertrag in Kauf zu nehmen und die Trennung der Güter zu vereinbaren.

Die Gütertrennung ist im BGB geregelt und gehört zum Familienrecht. Der Systematik des Gesetzes nach ist dieser Güterstand allerdings nicht der Normalfall. Dies bedeutet, dass Sie die Gütertrennung aktiv vereinbaren müssen. Wenn Sie das nicht tun, gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Das Vermögen der Ehepartner

Wenn Sie die Gütertrennung vereinbaren, bleiben die Vermögensmassen der beiden Ehepartner auch nach der Eheschließung im jeweiligen Eigentum. Sie behalten also das, was Ihnen bereits zuvor gehört hat. Allerdings muss bei einer Trennung zwischen verschiedenen Formen von Eigentum unterschieden werden. Denn logischerweise erwerben Sie während Ihrer Ehe auch Eigentum zusammen.

Folglich gibt es das Alleineigentum der Ehepartner und das gemeinschaftliche Gut der Ehegemeinschaft. Das gemeinschaftliche Gut umfasst den gesamten Hausrat. Dazu gehören zum Beispiel Autos, Unterhaltungselektronik, Bücher, Möbel, Haustiere und vieles mehr. Diese Sachen sind infolgedessen nicht von der Gütertrennung bei einer Scheidung betroffen.

Achtung!

Auch Schulden, die Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner während der Ehe machen, werden nach der Scheidung aufgeteilt. Auch gemeinsam geführte Konten gehören logischerweise zum gemeinschaftlichen Gut einer Ehegemeinschaft, sodass auch das etwaige Guthaben nach der Scheidung zwischen Ihnen und Ihrem ehemaligen Ehepartner aufgeteilt wird.

Der Ehevertrag und die Gütertrennung

Das ist wichtig

Für die Vereinbarung der Gütertrennung müssen Sie diese zwingend positiv in einem Ehevertrag regeln. Dabei ist es nicht notwendig, dass Sie explizit die Trennung der Güter wünschen. Vielmehr genügt es, wenn Sie den gesetzlichen Güterstand – also die Zugewinngemeinschaft – ausschließen.

Die Kosten für einen Ehevertrag hängen vom Vermögen der Ehegatten ab. Desto mehr Vermögen Sie besitzen, desto höher sind die Kosten für Ihren Ehevertrag. Die Kosten setzen sich aus den Gebühren von Notar, Anwalt und Sonstigem zusammen.

Einen Ehevertrag können Sie im besten Fall selbst erstellen. Wer auf Nummer sicher geht, sollte allerdings einen Anwalt mit der Erstellung beauftragen, um einen rechtssicheren Ehevertrag zu bekommen. Anschließend muss der Vertrag notariell beglaubigt werden, um rechtswirksam im Ehevertrag die Gütertrennung zu regeln.

Tipp

Wenn Sie vor der Eheschließung noch nicht über den Güterstand nachdenken oder die Situation eine andere war, können sie die Gütertrennung auch nachträglich vereinbaren. Dies ist dann sinnvoll, wenn sich Ihre Lebenssituation signifikant ändert.

Ein häufiger Fall ist zum Beispiel, wenn sich einer der Ehepartner während der Ehe selbstständig macht. In diesem Fall profitieren beide Personen von diesem Güterstand. Denn im Falle einer Insolvenz der Firma Ihres Partners müssen Sie nicht die Schulden des Partners begleichen. Und auch für den selbstständig tätigen Partner ist der Güterstand der Gütertrennung ein Gewinn. Denn dieser kann frei über sein selbst verdientes Vermögen entscheiden.

Für welche Personen ist eine Gütertrennung sinnvoll?

Doch zunächst einmal müssen Sie sich überlegen, ob Sie wirklich die Gütertrennung vereinbaren wollen. Denn nicht immer ist die Trennung der Vermögensmassen sinnvoll. Sie sollten sich also die Vor- und Nachteile dieses Güterstands vor Augen führen, um fundiert zu entscheiden, ob der Güterstand für Sie das Richtige ist.

Dann ist eine Gütertrennung sinnvoll:

Bei Selbstständigkeit
Wenn die Vermögensverhältnisse stark auseinander gehen
Wenn ein Ehepartner hohe Schulden hat

Vor allem für Selbstständige ist ein Ehevertrag und die Gütertrennung oftmals sinnvoll. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie im Falle der Scheidung 50 Prozent des Unternehmenswertes an Ihren Ex-Partner zahlen müssen. Im Normalfall haben Sie allerdings nicht das Kapital, um den Ex-Partner auszuzahlen. Wenn Sie nicht Tag für Tag mit Ihrem Ex-Partner zusammen arbeiten wollen, bleibt Ihnen nur eine Möglichkeit: Sie müssen Ihr Unternehmen verkaufen. Um dies zu vermeiden, ist es sinnvoll, im Ehevertrag die Gütertrennung zu vereinbaren.

Bei der Eheschließung soll Liebe das Hauptmotiv sein. Dies ist allerdings nicht immer der Fall. Wenn die Vermögensverhältnisse vor der Eheschließung stark auseinandergehen, ist es ratsam, die Gütertrennung zu vereinbaren. Wenn die Gütertrennung bei der Scheidung nicht gilt, geht ansonsten die Hälfte Ihres Vermögens an den Ex-Partner. Genauso ist es, wenn ein Partner bereits vor der Ehe hohe Schulden aufgenommen hat. Sie sollten dann auf eine Trennung der Güter setzen, damit Sie nicht nach der Trennung die Schulden Ihres Ex-Partners mit bezahlen dürfen.

Die Gütertrennung aus steuerlicher Perspektive

Allerdings bietet die Vereinbarung der Gütertrennung nicht nur Vorteile für Sie. Denn aus steuerlicher Hinsicht gibt es verschiedene Fälle, in denen Ihnen die Gütertrennung Nachteile beschert. Dies ist vor allem der Fall, wenn Ihr Partner stirbt. Bei einer Trennung der Güter müssen Sie das Erbe voll versteuern. Anders sieht dies aus, wenn Sie mit dem gesetzlichen Normalfall, der Zugewinngemeinschaft, leben. Denn dann besteht ein Recht auf steuergünstigen Zugewinnausgleich, sodass Ihre Steuerlast deutlich geringer ist.

Nachteile der Gütertrennung:

Im Todesfall müssen Sie das Erbe Ihres Partners voll versteuern
Wenn Sie im Ehevertrag regeln, dass die Gütertrennung nur für die Ehezeit gilt, die mit dem Tod endet, dann umgehen Sie diesen Nachteil

Um diesen Nachteil abzumildern, haben Sie allerdings eine Möglichkeit. Denn Sie können im Ehevertrag regeln, dass die Gütertrennung lediglich für die Ehezeit gilt. Diese endet allerdings mit dem Tod des Ehepartners, sodass dann der gesetzliche Güterstand wieder gelten soll. Damit umgehen Sie die hohen steuerlichen Kosten beim Tod des Ehepartners.

Das Ende der vereinbarten Gütertrennung

Die Gütertrennung kann auf verschiedene Art und Weise von Ihnen beendet werden. Zum einen endet der Güterstand, wenn einer der beiden Eheleute stirbt. Darüber hinaus ist es allerdings auch möglich, durch die Scheidung den Güterstand zu beenden. Dann findet die Abwicklung des Vermögens dergestalt statt, dass die Ehepartner das eigene Vermögen behalten.

So endet eine Gütertrennung:

Im Todesfall eines Ehepartners
Die Scheidung der Ehe
Wenn sich die Bedingungen der Ehe ändern und sie eine Zugewinngemeinschaft aufnehmen möchten

Sie können die Gütertrennung jedoch auch wieder rückgängig machen, falls sich die Bedingungen der Ehe verändern. Wenn Sie wieder die Zugewinngemeinschaft aufnehmen möchten, können Sie bei einem Notar eine Erklärung abgeben, dass die Gütertrennung enden soll. Dies ist zum Beispiel im fortgeschrittenen Alter der Eheleute an der Tagesordnung. Denn dann ist es möglich, mit dem Ende der Gütertrennung dafür zu sorgen, dass der länger lebende Ehepartner nicht nach dem Tod des Anderen steuerlich benachteiligt wird.

Der Unterhalt bei einer Scheidung

Allerdings müssen Sie bedenken, dass Sie mit der Vereinbarung der Gütertrennung nicht zugleich auch Unterhaltszahlungen ausschließen. Sie müssen also eventuell auch im Falle der Trennung oder Scheidung Unterhalt für Ihren Ex-Partner zahlen. Nichtsdestotrotz wird die Gütertrennung bei einer Scheidung auch in puncto Unterhalt berücksichtigt – denn dies wirkt sich auf die Höhe des Unterhalts aus. Der Ausschluss von Zahlungen ist allerdings nicht möglich.

Fazit – die Gütertrennung

Die Kosten für einen Ehevertrag sind überschaubar. Die Kosten nach einer Scheidung leider nicht immer, wenn Sie keine Trennung der Güter im Voraus festlegen. Sie sollten sich somit vor der Eheschließung gründlich überlegen, welcher Güterstand der Richtige für Ihre persönliche Situation ist. In einigen Fällen ist es ratsam, die Trennung der Güter zu vereinbaren.

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