kreditkartenbetrug
Seit dem Jahr 2010 steigt die Zahl der ausgegebenen Kreditkarten in Deutschland stetig an, zuletzt auf rund 35,1 Millionen (Stand: 12⁄2018). Damit ist heute fast jeder dritte Deutsche im Besitz einer Kreditkarte. Grund für diese Entwicklung ist die zunehmende Beliebtheit des Online-Shoppings. Beim Einkaufen im Internet bietet das bargeldlose Zahlungsmittel eine bequeme Alternative zu anderen Zahlungsarten.
Mit der zunehmenden Beliebtheit von Kreditkarten steigen aber auch die Fälle von Kreditkartenbetrug. Wie Sie sich vor Kreditkartenmissbrauch schützen und was Sie bei Kartendiebstahl sofort tun sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Kreditkarten sind ein beliebtes Ziel von Betrügern, da sie sich auf verschiedene Weise für ihre Zwecke missbrauchen lassen. Dazu müssen sie noch nicht einmal im Besitz der Karte selbst oder der mit ihr verbundenen geheimen PIN sein. Um über das Internet betrügerische Bestellungen zu tätigen, reichen den Kriminellen die Daten der Kreditkarte. Diese setzen sich unter anderem aus dem Namen des Karteninhabers, der Kartennummer, dem Ablaufdatum der Karte und der Kartenprüfnummer (auch KPN, CVC oder CVV genannt) auf der Rückseite zusammen. Betrüger nutzen verschiedene Wege, um an diese sensiblen Daten zu gelangen:
In fingierten E-Mails versuchen Betrüger, Sie unter Vortäuschung einer falschen Identität dazu zu bringen, eine Website zu besuchen und dort die Daten Ihrer Kreditkarte einzugeben. Diese Praxis nennt sich Phishing (abgeleitet von “Angeln”). Häufig geben sich die Kriminellen dabei als die kartenausgebende Bank oder als bekannter Online-Shop aus und fordern Sie auf, Ihre Daten zu vervollständigen oder zu überprüfen, ob diese noch aktuell sind.
Der Aufwand, den die Betrüger betreiben, ist enorm: Sie kopieren die Websites der Banken und Händler täuschend ähnlich, und versuchen Sie so zusätzlich in die Irre zu führen. In anderen Fällen bitten die Kreditkartenbetrüger Sie direkt um die Zusendung Ihrer Kartendaten per E-Mail. Auch hier geben sich die Kriminellen als Bank oder Online-Händler aus und fälschen bewusst den Absender der Nachricht.
Ähnlich wie bei betrügerischen E-Mails und Websites, kann es durch die Weitergabe sensibler Zahlungsdaten via SMS oder Telefon zum Kreditkartenbetrug kommen. Häufig rufen Betrüger ihre Opfer an und geben sich beispielsweise als Bank, Shop oder Gewinnspielanbieter aus. Beiläufig fragen Sie die Daten der Kreditkarte ab, um beispielsweise Abonnement-Zahlungen einziehen zu können. Auch per SMS kann die Aufforderung kommen, die Kreditkartendaten an den Absender der Nachricht zu übermitteln.
Oft ist Kreditkartenbetrug nicht auf ein Versäumnis des Karteninhabers zurückzuführen, sondern auf einen Hackerangriff. Dabei dringen Kriminelle in die Datenbanken von Online-Shops und anderen Internet-Diensten ein und entwenden die gespeicherten Kundendaten. Ursache sind unzureichend gesicherte Systeme und Sicherheitslücken. In Shops umfassen die gestohlenen Daten vielfach auch hinterlegte Zahlungsdaten wie die Kreditkartennummern. Zusammen mit dem Namen des Kunden besteht das Risiko, dass Kriminelle diese Daten zum Kreditkartenbetrug missbrauchen.
Über betrügerische E-Mails mit vermeintlich harmlosen Anhängen versuchen Kriminelle Schadsoftware auf Computern einzuschleusen. Diese agiert unentdeckt im Hintergrund und erfasst beim Surfen im Netz sämtliche Eingaben über die Tastatur. Darunter können auch die Zugangsdaten für Online-Shops und Banken sowie die sensiblen Daten der Kreditkarte sein. Die so erfassten Daten überträgt die Software unbemerkt an die Betrüger, die diese zum Kreditkartenmissbrauch verwenden können.
Einige Betrüger modifizieren Geldautomaten und Lesegeräte mit Kameras und Sensoren, die von außen kaum zu erkennen sind. Diese Praxis nennt sich Skimming und zielt darauf ab, die Kartendaten zu kopieren und mithilfe der Kamera in Besitz der PIN zu kommen. In manchen Fällen sind die Geldautomaten so präpariert, dass die Karte scheinbar einbehalten wird. Tatsächlich wird sie von Kriminellen für Kreditkartenbetrug benutzt. Skimming betrifft nicht nur Kreditkarten, sondern auch EC- und Giro-Karten.
Bei einem klassischen Kartendiebstahl fällt der Verlust der Karte schnell auf. Größere finanzielle Schäden lassen sich dann durch schnelles Handeln vermeiden. Geraten die Kreditkartendaten jedoch auf anderem Wege unbemerkt in dunkle Kanäle, fällt der Kartenmissbrauch oft erst dann auf, wenn es schon zum Betrug gekommen ist.
Unabhängig davon, ob Ihre Karte physisch gestohlen wurde oder Sie Unregelmäßigkeiten auf Ihrer Kreditkartenabrechnung festgestellt haben, sollten Sie schnellstmöglich die folgenden Schritte durchführen, um weiteren Schaden zu vermeiden und sich selbst abzusichern:
Lassen Sie Ihre Kreditkarte umgehend sperren, wenn Sie bemerken, dass die Karte gestohlen wurde, Sie Kenntnis von einem Datenverlust haben oder Sie verdächtige Buchungen auf Ihrer Abrechnung entdecken. Dies ist ein wichtiger Schritt, wenn es später um die Frage der Haftung für entstandene Schäden geht.
Seit 2005 gibt es einen zentralen Sperr-Notruf, über den Sie Ihre Bank- oder Kreditkarte sperren lassen können. Dieser ist rund um die Uhr und auch aus dem Ausland erreichbar. Die kostenlose Rufnummer lautet 116 116. Haben Sie Ihre Karte im Ausland verloren, oder sind Opfer von Kreditkartenbetrug geworden, müssen Sie die Ländervorwahl +49 für Deutschland vor die Nummer setzen, also 0049 116 116 wählen. Wichtig: Halten Sie die Daten Ihrer Kreditkarte bereit.
Übrigens: Das Sperren der Kreditkarte nach einem Kartendiebstahl oder Verlust ist kostenlos. Auch das Ausstellen und Zusenden einer Ersatzkarte muss für den Kunden kostenlos sein, wie der BGH in einem Urteil von 2015 entschieden hat.
Wurde Ihnen Ihre Kreditkarte gestohlen oder haben Sie vielleicht Ihr Portemonnaie verloren? Dann ist es wichtig, Ort, Datum und Uhrzeit zu notieren, an dem es zu dem Diebstahl beziehungsweise Verlust gekommen ist oder wo Sie bemerkt haben, dass die Karte nicht mehr da ist. Gibt es Zeugen wie Mitreisende oder Kollegen, sollten Sie diese benennen. Auch wenn Ihre Kartendaten durch einen Hackerangriff auf einen Shop in fremde Hände geraten sind, sollten Sie alles dokumentieren. Speichern Sie E-Mails und machen Sie Screenshots, um diese für die spätere Haftungsfrage parat zu haben.
Ist es zum Kreditkartenbetrug gekommen und tauchen verdächtige Buchungen auf Ihrer Abrechnung auf, sollten Sie schnell handeln und diese bei Ihrer Bank oder dem Kreditkartenanbieter reklamieren. Für die Reklamation gibt es eine Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem die Buchung getätigt wurde. Tipp: Die meisten Banken und Kreditkartenanbieter besitzen vorgefertigte Formulare, mit denen Sie nicht von Ihnen getätigte Buchungen stornieren können.
Wurde die Karte gestohlen oder haben Sie Kenntnis davon, dass Ihre Daten abgefischt wurden, sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Auch, wenn es noch nicht zum Kreditkartenbetrug gekommen ist. Die Anzeige dient später als Nachweis für die Bank, sollte es zum Kreditkartenmissbrauch kommen und Sie eine Rückerstattung einfordern.
Im Regelfall sind Inhaber einer Kreditkarte gut gegen finanzielle Schäden durch Kreditkartenmissbrauch abgesichert. Der Paragraf 675v im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sieht im Falle eines Verlusts oder Missbrauchs der Kreditkarte eine maximale Haftung in Höhe von 50 Euro vor. Für Schäden, die darüber hinaus gehen, haftet der Kreditkartenanbieter oder die Bank. Viele Banken übernehmen aus Kulanz aber auch die 50 Euro. Die Höchstgrenze von 50 Euro gilt jedoch nur, wenn sich der Kunde nach Ansicht der Bank ordnungsgemäß verhalten hat und seinen Pflichten als Karteninhaber umgehend und vollumfänglich nachgekommen ist. Ist das nicht der Fall, haftet er in voller Höhe für die entstandenen Schäden.
Wann sich ein Kunde nicht ordnungsgemäß oder fahrlässig verhält und selbst für Kreditkartenbetrug haften muss, legen die AGB der Kreditkartenanbieter oder Banken fest. Ein typischer Fall von Fahrlässigkeit ist, wenn die Karte nach einem Kartendiebstahl oder dem Verlust der Daten nicht unverzüglich gesperrt wurde. Was unverzüglich bedeutet, ist hingegen wieder eine Frage der Auslegung. Generell lässt sich aber sagen, dass eine Wartezeit von mehreren Tagen oder sogar Wochen nach Bekanntwerden des Verlustes zu lang ist und zur Folge hat, dass der Kunde selbst in die Haftung genommen wird. Als fahrlässiges Verhalten gilt auch das Aufbewahren der Kreditkarte zusammen mit der geheimen PIN.
Unterstellt der Kreditkartenanbieter oder die kartenausgebende Bank dem Kunden vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, müssen sie dies auch nachweisen können. Deshalb sind rechtliche Auseinandersetzungen nach einem Kreditkartenbetrug keine Seltenheit. Betroffene benötigen in diesem Fall einen rechtlichen Beistand, der im besten Fall bereits Erfahrung mit Streitigkeiten aufgrund von Kartendiebstahl und Kreditkartenbetrug hat. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die anwaltliche Vertretung.
Vorsicht ist bekanntlich besser als Nachsicht – das gilt insbesondere für den Umgang mit Kreditkarten. Mit den folgenden Verhaltensregeln beugen Sie einem Kreditkartenbetrug wirksam vor:
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