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Umschulung als Neustart: Wie Sie ihre zweite Karriere richtig angehen

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Umschulung als Neustart: Wie Sie ihre zweite Karriere richtig angehen

Jede Umschulung ist ein kompletter Neustart: Sie legt den Grundstein für Ihre zweite Karriere. Es ist die Chance für alle, die zwar im fortgeschritten Alter, aber auch hochmotiviert sind. Wie aber kommen Sie an die passende Umschulung? Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen, und vor allem: Wer soll das bezahlen?

FAQ zur Umschulung

Umschulung? Was ist das?

Das ist wichtig

Die Umschulung ist nichts anderes als eine weitere Ausbildung, nur in einem neuen Beruf. Meist ist es der Wunsch nach besseren Chancen auf Arbeit, der die Teilnehmer motiviert. Arbeitnehmer waren oft schon länger arbeitslos und finden keine neue Arbeit. Oder gesundheitliche Gründe zwingen zum Verlassen des alten Berufs. Im Unterschied zur Fort- oder Weiterbildung betreten Sie hier also komplettes Neuland.

Die Dauer schwankt: Normal sind neun Monate bis zwei Jahre. Faustregel: Rechnen Sie mit zwei Drittel der entsprechenden regulären Berufsausbildung. Dauert diese also drei Jahre, müssen Sie bei einer Umschulung nur zwei Jahre die Schulbank drücken.

Aber unterschätzen Sie das nicht: Die verkürzte Zeit hat auch Nachteile. Zwar sind Sie dann schneller fertig. Sie müssen aber auch den kompletten Stoff in weniger Zeit bewältigen. Beachten Sie darum, dass diese Art der Weiterbildung Sie wesentlich mehr fordert als eine längere Ausbildung. Dennoch treten Jahr für Jahr tausende Arbeitnehmer zu einer Umschulung an. Kein Wunder: Das verschafft ihnen am Arbeitsmarkt neue Chancen.

Umschulung – Vorteile

mehr Chancen im neuen Job
weniger gesundheitliche Beeinträchtigungen
neue Motivation
auch in fortgeschrittenem Alter möglich

Gute Gründe für eine Umschulung

Für ältere Arbeitnehmer kommt eine normale Berufsausbildung kaum infrage: Hier zählt jedes Jahr, das Sie mehr arbeiten, schon wegen der Rente. Oder der bisherige Job bietet dem Arbeitnehmer keine berufliche Perspektive mehr, eine Weiterbildung ist nicht machbar. Gesundheitliche Gründe sind dafür wohl am häufigsten. Aber auch eine stockende Karriere oder andere persönliche Gründe lassen beim Arbeitnehmer oft den Wunsch nach einem sauberen Schnitt aufkommen.

Allgemein gelten folgende Voraussetzungen für eine Umschulung:

mindestens 18 Jahre
gute Deutschkenntnisse
Erstausbildung vorhanden

Welche Umschulung bietet die besten Chancen auf Arbeit?

Weil die Arbeitswelt sich rasch wandelt, ist hier keine generelle Aussage möglich. Überlegen Sie deshalb besser, welche Voraussetzungen für eine Weiterbildung Sie charakterlich mitbringen. Erfahrungsgemäß ist dann Ihre Motivation größer als in einem rein zweckmäßig ausgewählten Job. Das führt zu einem besseren Abschluss – der wiederum hilfreich ist, um anschließende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Als kleine Orientierungshilfe dient die folgende Liste.

Besonders beliebt – Umschulung

Altenpfleger/in
Bürokaufmann/frau
Fachlagerist/in
Altenpflegehelfer/in
Steuerfachmann/frau
Verkäufer/in
Fachinformatiker/in
Speditionskaufmann/frau
Mechatroniker/in
Fachmann/frau Gesundheitswesen

Um sich zu orientieren, sollten Sie immer auch die Presse verfolgen. Wo werden dauerhaft Fachkräfte gesucht? Wo droht hingegen massive Arbeitslosigkeit? Stichwort Digitalisierung: Viele Berufe fallen weg, während andere immer wichtiger werden.

Achten Sie auch auf Dinge, die Ihnen heute vielleicht noch nebensächlich erscheinen. Welches Gehalt erwartet Sie nach Ihrer Weiterbildung? Wo befindet sich die Schule, die Sie besuchen werden? Diese und ähnliche Überlegungen nehmen eine gewisse Zeit in Anspruch. Überstürzen Sie nichts, denn die Entscheidung beeinflusst Ihr ganzes weiteres Leben!

Hallo Vermittlung? Wohin Sie sich wegen einer Umschulung wenden müssen

Sie sind schon jahrelang arbeitslos? In diesem Fall ist das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie erst seit kurzem arbeitslos sind und vorher zwei Jahre sozialversichert waren – auch Sie müssen zum Amt, allerdings zur Agentur für Arbeit. Der Grund für die unterschiedliche Zuordnung: Das Geld zur Förderung kommt aus unterschiedlichen Töpfen.

Das Jobcenter und auch die Arbeitsagentur prüfen sehr genau: Haben Sie anschließend bessere Chancen, wieder in Arbeit zu kommen? “Keine Lust mehr” oder “Ich möchte mal was Neues ausprobieren” verfängt beim Sachbearbeiter nur selten. Denn immer noch liegt es im Ermessen des Einzelnen, ob er Ihnen die Förderung für eine Umschulung gewährt.

Sinn hat die Umschulungsmaßnahme aus Sicht des Jobcenters nur dann, wenn …

der berufliche Neuanfang eine Jobaussicht bietet
zwingende Gründe vorliegen, weshalb Sie Ihren alten Job nicht mehr ausüben können
Ihre persönliche Eignung für die Umschulung und den neuen Job vorhanden ist
Sie schon einige kürzere Maßnahmen durchlaufen haben – ohne Erfolg

Ist Ihr Sachbearbeiter der Meinung, dass Sie eine Umschulung brauchen, dann gibt es vor allem ein Förderungsmodell: per Bildungsgutschein. Er sorgt dafür, dass Sie alles auch finanziell stemmen können, also keine zusätzlichen Kosten haben.

Hilfreich für eine Umschulung: Der Bildungsgutschein

Er kommt vom Staat, der die Kosten des Lehrgangs komplett übernimmt. Zudem bezahlt man Ihnen Fahrtkosten und eventuelle weitere Belastungen. Dazu gehören auch Unterbringungskosten, wenn Sie für die Zeit der Umschulungsmaßnahme auswärts wohnen.

Ihre Voraussetzungen sind in diesem Fall erbracht, wenn Sie den Sachbearbeiter von der Notwendigkeit einer Umschulung überzeugt haben. Er leitet dann alles Weitere in die Wege, auch die Vermittlung des Bildungsträgers, der Sie ausbildet. Dabei gibt es drei Arten der Umschulung, die alle ein wenig anders aufgebaut sind.

Diese drei Arten der Umschulung gibt es:

betrieblich (dual)
schulisch
überbetrieblich

Haben Sie schon eine Ausbildung hinter sich, dann kennen Sie die ersten beiden Formen, denn sie entsprechen der Erstausbildung. Betrieblich heißt, der betreffende Ausbildungsbetrieb übernimmt alles, Theorie und auch Praxis. Die schulische Ausbildung hingegen bietet reine Theorie.

Praxisbezug wird hier durch verschiedene Praktika vermittelt, die man sich häufig selbst suchen muss. Überbetrieblich ist die häufigste Form der Umschulungsmaßnahme: Private Bildungsträger sind für den gesamten Kurs verantwortlich, übernehmen also Ihre theoretische wie auch die praktische Ausbildung.

Wenn Sie keinen Bildungsgutschein bekommen

Kommt ein Bildungsgutschein für Sie nicht infrage, gibt es noch andere staatliche Möglichkeiten der Finanzierung, auch aus der Arbeitslosigkeit heraus. Fragen Sie Ihre Rentenversicherung oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, ob Sie dafür infrage kommen.

Die Rehabilitationsförderung greift auf der Grundlage des sechsten Sozialgesetzbuches. Sie umfasst Unterhaltsgeld. Darüber hinaus umfasst die Förderung eine Büroeinrichtung und einen eventuell benötigten Fahrzeugumbau. Ansprechpartner ist Ihre gesetzliche Rentenversicherung.

Eine bezahlte Umschulung nach dem siebenten Sozialgesetzbuch können Sie auch bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beantragen. Bei berufsbedingter Krankheit oder einem Unfall etwa haben Sie gute Chancen darauf, denn eine reine Weiterbildung im alten Beruf verbietet sich dann von selbst.

Welche anderen Möglichkeiten zur Finanzierung gibt es?

Ob Bildungsprämie oder Aufstiegs-BAföG: Viele davon greifen bei einer Umschulung gar nicht, weil sie nur Fortbildung oder Weiterbildung im alten Beruf fördern. Zudem reicht die Summe nicht zur Finanzierung der gesamten Umschulungsmaßnahme. Manche Modelle sind darüber hinaus sogar an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die nur Wenige erfüllen. Möchten Sie sich darüber selbst informieren, dann suchen Sie die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf.

Stellvertretend zwei Beispiele:

Die WeGebAU-Pämie: Sie ist mit dem Bildungsgutschein verknüpft, doch nicht jeder erhält sie. Es gibt sie nur für besonders erfolgreiche Umschüler. Ihre Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Ausbildung: 1500 Euro zahlt man Ihnen für das gute Bestehen der Abschlussprüfung.

Der Bildungskredit: Er hilft Schülern in einem berufsqualifizierenden Bildungsgang. Allerdings sollten Sie hier das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben! Gefördert werden die letzten zwei Jahre mit nicht mehr als 3.600 Euro pro Jahr.

Kredit aufnehmen – sinnvoll oder nicht?

Sind Sie bei allen möglichen staatlichen Stellen abgeblitzt, dann ist ein Kredit sinnvoll. Als Investition in Ihre Zukunft hat ein Kredit sogar entscheidende Vorteile: Sie können ihn in Raten abzahlen, ähnlich dem Kauf einer Waschmaschine. Sie wissen genau, welche Verpflichtungen Sie nach der Umschulungsmaßnahme bedienen müssen. Je nach Höhe deckt er ganz oder teilweise Ihre entstehenden Kosten ab. Somit hilft der Kredit Ihnen, diesen finanziellen Engpass gut zu überstehen.

Diese Vorteile hat ein Kredit bei Umschulung oder Weiterbildung:

Planungssicherheit
freie Kurswahl
auch aus dem Beruf heraus möglich
Unabhängigkeit vom Amt

Umschulung für Arbeitnehmer – Ihre zweite Chance!

Jede Berufsausbildung ist ein Neustart. So auch die Umschulung: ein neuer, spannender Beruf, bessere Jobaussichten, vielleicht sogar mehr Gehalt. All das klingt verführerisch, will aber auch bezahlt werden. Der Erfolg hängt deshalb nicht allein von Ihrem Engagement ab.

Die richtige Finanzierung trägt entscheidend zum Gelingen bei. Schließlich kann nur der entspannt lernen, der nebenbei keine Sorgen hat. Staatliche Förderung hilft Ihnen bei der Finanzierung, gängig ist ein Bildungsgutschein.

Möchten Sie aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus eine Umschulung beginnen, sollten Sie andere Möglichkeiten der Finanzierung prüfen. Rentenversicherung oder auch Deutsche gesetzliche Unfallversicherung helfen hier weiter. Darüber hinaus wird es eng mit staatlicher Förderung. Ein Kredit hilft hier weiter: Er überbrückt finanzielle Engpässe und gibt Planungssicherheit. So steht Ihrer zweiten Karriere nichts mehr im Weg!