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Sonderzahlung, Urlaubsgeldanspruch und Weihnachtsgeld – die Elternzeit und Ihr Gehalt

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Sonderzahlung, Urlaubsgeldanspruch und Weihnachtsgeld – die Elternzeit und Ihr Gehalt

Viele Eltern sind der Annahme, dass ihnen während der Elternzeit keine Sonderzahlungen zustehen. Deshalb kümmern sich die Eltern nicht um das Weihnachtsgeld.

Allerdings ist dies falsch – denn auch Eltern haben in einigen Fällen einen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Da Sie als Eltern sowieso hohe Ausgaben tätigen müssen, profitieren Sie von jeder Zahlung zusätzlich zum Elterngeld.

Die verschiedenen Ansprüche der Eltern

Zunächst einmal ist der jeweilige Zeitpunkt entscheidend, ob Sie einen Anspruch auf eine Sonderzahlung haben oder nicht. Denn nicht zu jedem Zeitpunkt profitieren Sie von zusätzlichem Geld für sich und Ihr Kind.

Grundsätzlich trifft der Staat und Gesetzgeber die Unterteilung zwischen einer Unterstützung während der Elternzeit und zusätzlichem Geld bei Schwangerschaft. Im Folgenden liegt das Hauptaugenmerk auf die Art von finanzieller Unterstützung, von welcher Sie während der Elternzeit finanziell profitieren können.

Der Urlaubsgeldanspruch während der Elternzeit

Sie fragen sich, warum Sie einen Urlaubsgeldanspruch haben könnten, obwohl Sie momentan nicht arbeiten? In der Mutterschutzzeit hat sich der Staat dafür entschieden, dass Sie einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben. Mütter sollen sich unmittelbar vor und nach der Geburt schonen, da die Geburt mit körperlichen Strapazen verbunden ist. Auch wenn Sie sich zuhause von der Geburt erholen, zählt der Gesetzgeber diese Wochen als Arbeitswochen. Dies hat zur Folge, dass Urlaubsgeld fällig wird. Sie haben also einen Urlaubsgeldanspruch, auch wenn Sie momentan gar nicht arbeiten können oder dürfen.

Etwas Differenzierung bedarf es, wenn es um die Sonderzahlung während der Elternzeit geht. Dann kommt es nämlich darauf an, aus welchem Grund der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zahlt. Wenn Ihr Chef Ihnen die Unterstützung zukommen lässt, um Sie für Ihre Arbeitsleistung zu belohnen, haben Sie keinen wirksamen Urlaubsgeldanspruch. Schließlich arbeiten Sie momentan nicht.

In vielen Arbeitsverträgen ist der Zweck des Urlaubsgelds ausdrücklich geregelt. Es ist also vom Einzelfall abhängig, ob Sie einen Urlaubsgeldanspruch haben oder nicht. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, dass Urlaubsgeld als eine Art Belohnung für bestimmte Dienstjahre oder Betriebstreue gezahlt wird, ist der Charakter dieser Sonderzahlung ein anderer. Da Ihr Arbeitsvertrag während Ihrer Elternzeit nur ruht, können Sie Ihren Anspruch auf Urlaubsgeld geltend machen.

Das ist wichtig

Ebenso haben Sie einen Urlaubsgeldanspruch, wenn der Arbeitgeber die Sonderzahlung als eine Belohnung für Arbeitsleistung und Betriebstreue sieht. Dieser gemischte Charakter führt dazu, dass Sie auch in der Elternzeit vom Urlaubsgeld profitieren.

Sie können das Geld zum Beispiel dafür nutzen, mit Ihrer Familie ein paar entspannte Ferientage zu erleben. Selbstverständlich können Sie das Urlaubsgeld aber auch für jeden anderen beliebigen Zweck einsetzen – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf und Ihrer individuellen Präferenz.

Vorsicht – Ausnahme

Allerdings gibt es wie so oft eine Ausnahme von der Regel. Denn der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag die Zahlung von Urlaubsgeld während der Elternzeit ausschließen. Zudem ist es möglich, dass der diesbezügliche Ausschluss tarifvertraglich geregelt ist.

Das 13. Monatsgehalt in der Elternzeit

Darüber hinaus gibt es weitere Arten von Sonderzahlungen, die in der Elternzeit Ihr Gehalt aufbessern. Das 13. Monatsgehalt, im Volksmund auch Weihnachtsgeld genannt, steht Ihnen auch während der Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen zu. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Ihnen diese Sonderzahlung vor und nach der Geburt während der Mutterschutzzeit zukommen lassen. Dazu ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.

Das ist wichtig

Ob Sie einen Anspruch auf diese Sonderzahlung für das Elternzeit Gehalt haben, hängt von weiteren Faktoren ab. Hier ist es wiederum entscheidend, welche vertraglichen Regelungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bestehen.

Wenn das Weihnachtsgeld eine Gegenleistung für Ihre Arbeit sein soll, muss der Arbeitgeber diese Sonderzahlung nicht zahlen. Denn wie schon beim Urlaubsgeld arbeiten Sie momentan nicht.

Vielmehr nutzen Sie die Elternzeit, um Zeit für Ihre Familie und insbesondere Ihr Kind zu haben. Da Sie dann aber keine Arbeitsleistung für das Unternehmen erbringen, ist dieses eben auch nicht verpflichtet, Ihnen zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen.

Anders sieht dies aus, wenn das Weihnachtsgeld als eine Sonderzahlung für Ihre Betriebstreue und Loyalität dem Unternehmen gegenüber konstruiert ist. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, dass in diesen Fällen der Arbeitgeber während der Elternzeit das Weihnachtsgeld weiterzahlen muss. Denn an Ihrer Loyalität dem Unternehmen gegenüber bestehen auch während der Elternzeit keinerlei Zweifel. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber Ihnen auch in der Elternzeit diese Sonderzahlung zukommen lassen.

Sowohl der Charakter des 13. Monatsgehalts als auch die Höhe unterliegen der vertraglichen Vereinbarung. Im Zweifelfall haben Sie also bereits am Anfang Ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Chef die vertragliche Grundlage für eine Sonderzahlung während der Elternzeit geschaffen.

Sonderzahlung zusätzlich zum Elterngeld

Viele Eltern wissen nicht von der Möglichkeit, eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber in der.Elternzeit zu bekommen. Darüber hinaus gibt es einige Eltern, die zwar von der Sonderzahlung wissen, diese aber nicht in Anspruch nehmen. Viele Eltern entscheiden sich aus dem Grund gegen die Sonderzahlung, weil sie befürchten, dass das Elterngeld eingeschränkt wird. Dies ist allerdings nicht der Fall.

Sowohl beim Urlaubsgeldanspruch als auch dem 13. Monatsgehalt handelt es sich um eine Sonderzahlung. Diese tätigt der Arbeitgeber zusätzlich zum Elterngeld. Sie können also ohne Sorge von den verschiedenen zusätzlichen Zahlungen profitieren und Ihr finanzielles Budget erhöhen.

Was tun, wenn kein Anspruch auf eine Sonderzahlung besteht?

Alle Eltern bekommen während der Elternzeit das Elterngeld. Die Höhe dieser Unterstützung für Eltern hängt von der Höhe des letzten Einkommens ab. Im besten Fall bekommen Sie während der Elternzeit 67 % Ihres letzten Gehalts. Mit diesem Geld können Sie also fest planen. Doch nicht immer genügt das Elterngeld, um alle Anschaffungen zu tätigen.

Wenn darüber hinaus finanzieller Bedarf besteht, hilft eine Sonderzahlung durch den Arbeitgeber weiter. Allerdings hat nicht jeder einen Anspruch auf eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber – sei es in Form von einem Urlaubsgeldanspruch oder einen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt. In diesen Fällen ist es möglich, mit einem Kredit die Zeit zu überbrücken, bis Sie wieder voll in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind.

Darüber hinaus kommt es oftmals vor, dass Sie Ansprüche auf Zuschüsse oder eine Sonderzahlung haben, diese aber nicht sofort erfolgt. Wenn dies der Fall ist und Sie dringend Geld benötigen, ist ein Kredit die perfekte Lösung. Denn mit Hilfe des Darlehens überbrücken Sie spielerisch leicht die Zeit, bis Ihnen der Zuschuss gewährt wird. Dann können Sie das Geld innerhalb kürzester Zeit zurückzahlen.

Da ein Kleinkredit oder Minikredit darüber hinaus mit niedrigen Zinsen punktet, ist diese Kreditart perfekt, um die Zeit bis zum Zuschuss zu überbrücken. Allerdings sollten Sie sich im Voraus gründlich informieren, ob Ihnen die jeweilige Sonderzahlung zusteht. Dann haben Sie in der Elternzeit mehr Gehalt zur Verfügung.

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