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Freiberufler und ihre Steuern – Tipps für die Steuererklärung für Selbstständige

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Freiberufler und ihre Steuern – Tipps für die Steuererklärung für Selbstständige

Einmal im Jahr müssen Selbstständige ihre Steuererklärung machen. Mit den richtigen Tricks und Tipps können Sie die Abgabenlast effektiv reduzieren und somit Ihr Unternehmen und Ihre berufliche Tätigkeit wirtschaftlicher gestalten. Denn gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann dies dazu führen, dass das Unternehmen weiterhin schwarze Zahlen schreibt. Als Selbstständiger sollten Sie somit die folgenden Tipps bei der Steuererklärung berücksichtigen.

FAQ Steuererklärung für Selbstständige

Umlagerung von Ausgaben in das Unternehmen

“Kleinvieh macht auch Mist.” Wer kennt das Sprichwort nicht. Dies hat auch im Bereich Steuer seine Geltung. Denn Sie können als Unternehmer im Kleinen anfangen und einige Ausgaben aus dem privaten Bereich in den Betrieb umlagern. Insbesondere ist dieser Trick sinnvoll für Dinge, die Sie sich im privaten Bereich sowieso zulegen wollen, welche aber zugleich überwiegend im Betrieb genutzt werden. Das Paradebeispiel ist der Handyvertrag.

Diese Ausgaben können umgelagert werden:

Handy
weitere elektronische Geräte
Dienstwagen
Verpflegung

Handy

Denn selbstverständlich benötigen Sie für Ihre geschäftlichen Tätigkeiten ein Handy mitsamt Vertrag. Wenn Sie also das Handy überwiegend im Betrieb nutzen, können Sie diesen Teil der Nutzung als Betriebsausgabe ansetzen. Sie müssen lediglich am Ende des Jahres schätzen, zu wie vielen Teilen Sie das Handy privat bzw. im Unternehmen nutzen. Der gewerbliche Anteil wird vollständig als Betriebsausgabe angesetzt.

andere elektronische Geräte

Das Gleiche gilt für Computer, Laptops, Tablets und weitere elektronische Betriebsmittel. Auch bei diesen können Sie die Ausgaben als Betriebsausgaben mit Vorsteuerabzug ansetzen – je nach dem Anteil, zu welchem Sie das Gerät als Betriebsmittel nutzen.

Dienstwagen

Ein weiteres Beispiel für die Umlagerung von privaten Kosten in das Unternehmen ist der Kauf oder das Leasing von PKWs. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu mindestens 50% betrieblich nutzen, können Sie alle Kosten betrieblich absetzten. Grundsätzlich sieht die steuerliche Situation im Bereich Fahrzeugleasing dergestalt aus, dass Sie fast immer mit einem Dienstwagen besser wegkommen als mit einem privat erworbenen Fahrzeug.

Verpflegung

Für Freiberufler und ihre Steuern gibt es eine weitere Möglichkeit, um die Steuerlast zu reduzieren. Denn die Steuer von einem Freiberufler können diese mit Hilfe von Bewirtungskosten reduzieren. Geschäftsessen gehören zum geschäftlichen Prozess. Bei einem geschäftlichen Essen können Sie als Freiberufler die Steuern reduzieren und zugleich das geschäftliche Verhältnis zu Ihren Partnern, Kunden und Mitarbeitern pflegen und hegen.

Tipp

Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit, pauschal 70 % der Bewirtungskosten als Betriebsausgabe anzusetzen. Sie müssen lediglich darauf achten bei der Steuererklärung, die Rechnungen und Bewirtungsbelege dem Finanzamt zu übergeben. Ort und Datum des Essens, teilnehmende Personen sowie Anlass und Kosten sollten auf dem Bewirtungsbeleg enthalten sein.

Mit all diesen Ausgaben haben Sie bei der Steuererklärung für Selbstständige die Möglichkeit, die Steuer für Freiberufler zu senken. Denn die Betriebsausgaben senken das zu versteuernde Einkommen.

Auch das Arbeitszimmer im privaten Eigenheim ist grundsätzlich steuerlich absetzbar. Dafür ist es wichtig, dass das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Dann sind die Kosten vollständig abzugsfähig. Anders sieht dies aus, falls Sie nur einen Teil Ihrer beruflichen Tätigkeit von dort ausüben. Dann gibt es gewisse Beträge, die Sie im Jahr geltend machen können.

Mit Einkaufen den Gewinn des Unternehmens senken

Eine weitere Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren, ist das Einkaufen von neuen Betriebsmitteln für das Unternehmen. Wenn Sie am Ende des Jahres noch reichlich Geld investieren, senken Sie den Gewinn Ihres Unternehmens. Dieser ist aber relevant für die Berechnung der Steuer, sodass die Steuerlast im Endeffekt niedriger wird. Allerdings ist Vorsicht geboten!

Achtung!

Wareneinkäufe gelten in den meisten Fällen als Betriebsvermögen, wenn Sie und Ihr Unternehmen zur Inventur verpflichtet sind. Dann wirkt sich dies für Selbstständige und Freiberufler auf die Steuern nicht bedeutsam aus. Allerdings haben Sie mit einigen Tipps bei der Steuererklärung für Selbstständige die Möglichkeit, die Steuer für Freiberufler und Selbstständige zu senken.

Dafür müssen Sie darauf achten, dass die Sachgüter sofort geltend gemacht werden können. Denn einige Produkte werden über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben, sodass Sie nicht sofort steuerlich davon profitieren.

Die Grenze von 800 Euro ist relevant für den Erfolg dieser Praxis. Ein Einzelstück, welches mehr kostet, kann nicht komplett im gleichen Jahr abgesetzt werden. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, mehrere Sachgüter im Wert von jeweils 800 Euro zu kaufen. Dies ist unproblematisch möglich und verringert den Gewinn im Unternehmen erheblich.

Ist-Versteuerung

Dieser Tipp ist im Grunde genommen kein Tipp, der die Steuerlast reduziert. Nichtsdestotrotz erhöht die Ist-Versteuerung die Liquidität des Unternehmens. Bei der Umsatzsteuer erfolgt die Besteuerung im Regelfall im Zuge der Soll-Versteuerung. Dies bedeutet, dass als Freiberufler Ihre Steuern fällig werden, sobald die Leistung erbracht ist. Irrelevant ist das Datum der Zahlung des Kunden. Anders ist dies bei der Ist-Versteuerung. Dabei wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn Sie als Selbstständiger das Geld vom Kunden erhalten.

Tipp

Wenn Sie als Freiberufler die Steuern nicht im Voraus zahlen müssen, wird Ihre Liquidität höher. Allerdings ist es nicht für jeden möglich, die Ist-Versteuerung zu nutzen. Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler die Steuern nicht vorfinanzieren wollen, darf der Vorjahresumsatz des Unternehmens nicht mehr als 500.000 Euro betragen.

Dann ist es möglich, die Ist-Versteuerung beim Finanzamt zu beantragen. Wenn eine schriftliche Genehmigung vonseiten des Finanzamts vorliegt, können Sie Ihre Steuer als Freiberufler oder Selbstständiger erst später zu dem Zeitpunkt bezahlen, wenn der Kunde wirklich gezahlt hat.

Spenden und Vorauszahlen von Versicherungsbeiträgen

Wenn Sie als Freiberufler Ihre Steuern senken wollen, ist Spenden am Ende des Jahres eine gute Möglichkeit. Denn Sie können bis zu 20 % des gesamten Einkommens von der Steuer absetzen. Dafür ist es erforderlich, dass die Spende an eine kirchliche oder gemeinnützige und anerkannte Organisation geht. Dann können Sie in der Steuererklärung für Selbstständige die Spende nutzen, um das zu versteuernde Einkommen zu senken.

Ein weiterer Trick ist es, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Voraus zu zahlen. Denn die Beiträge werden zu dem Zeitpunkt steuerlich relevant, in dem Sie die Beiträge zahlen. Sie können als Freiberufler Ihre Steuern senken, indem Sie weit im Voraus die Krankenkassenbeiträge zahlen. Allerdings ist es lediglich möglich, Beträge vorauszuzahlen, die maximal das 2,5fache des Jahresbeitrages betragen. Diese Beträge reichen oftmals schon, um als Freiberufler die Steuern signifikant zu mindern.

Als Freiberufler Steuern senken – die Altersvorsorge

In der Steuererklärung für Selbstständige können Sie zudem Sonderzahlungen für die Altersvorsorge steuerlich absetzen und somit das zu versteuernde Einkommen senken. Wer am Ende des Jahres noch über Kapital verfügt und Steuern senken möchte, kann in die persönliche Altersvorsorge investieren.

20.000 Euro werden jährlich vom Staat steuerlich begünstigt. Die Zahlungen in die Rentenkasse werden zu dem Zeitpunkt berücksichtigt, an dem sie erfolgen. Wenn Sie also noch Geld zur Verfügung haben und als Freiberufler Steuern sparen wollen, sollten Sie am Ende des Jahres in die Altersvorsorge investieren. Dies zahlt sich für Sie doppelt aus.

Das Fazit – die Steuererklärung für Selbstständige

Als Selbstständiger oder als Freiberufler können Sie Steuern sparen, indem Sie unterschiedliche Tipps berücksichtigen. Sowohl die Erhöhung von Betriebsausgaben als auch die Senkung des Gewinns führen dazu, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen. Zudem lohnen sich am Ende des Jahres oftmals Spenden oder Zahlungen in die Altersvorsorge. Wenn Sie keinen professionellen Steuerberater an der Seite haben, sollten Sie sich am Ende des Jahres gründlich überlegen, wie Sie die Steuerlast mindern. Denn wer investiert nicht lieber in seine eigene Zukunft, anstatt dem Staat unnötig viel Geld zu überlassen.