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Mietkaution-Zinsen – Das sollten Mieter beachten

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Mietkaution-Zinsen – Das sollten Mieter beachten

Wer eine Wohnung mietet, überweist dem Vermieter üblicherweise eine Kaution. Wie der Wohnungseigentümer diese anlegt, wird in den meisten Fällen nicht näher besprochen. Vielen Mietern scheint es nur darauf anzukommen, die Mietkaution nach Auflösung des Mietverhältnisses zurückzubekommen.

Es lohnt sich aber, über die Details der gesetzlichen Regelungen informiert zu sein und genau auf die Mietkaution-Zinsen zu achten. Denn Alternativen zum normalen Sparkonto sind zulässig, wenn beide Parteien sich damit einverstanden erklären. Auch auf die Besteuerung der Zinserträge gilt es zu achten.

FAQ zum Thema Mietkaution Zinsen

Kaution darf zwischen beiden Parteien vereinbart werden

Eigentümer sind berechtigt, mit dem Mieter im Rahmen des Vertragsabschlusses eine Mietkaution zu vereinbaren. Die Höhe der Mietkaution ist nach oben begrenzt: Sie darf nicht mehr als drei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) betragen. Nur wenn der Mieter die Wohnung behindertengerecht ausbauen möchte, darf der Vermieter aufgrund späterer Kosten für den Rückbau eine Kaution oberhalb dieser Grenze verlangen.

Üblicherweise wird Ratenzahlung vereinbart

In den meisten Fällen vereinbaren die beiden Parteien, dass der Mieter dem Eigentümer die Kaution in zwei oder drei Raten überweist. Dabei ist die erste Rate zum Zeitpunkt des Einzugs fällig. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution auf einem gesonderten Konto anzulegen.

Kaution dient dem Eigentümer als Sicherheit

Das ist wichtig

Die Funktion des Kautionskontos besteht ausschließlich darin, dem Vermieter Sicherheit zu gewährleisten, falls der Mieter vertraglich vereinbarte Pflichten nicht erfüllt.

Wenn dieser bei der Mietzahlung im Rückstand ist, Betriebskosten nicht fristgerecht nachgezahlt oder erforderliche Schönheitsreparaturen unterlassen hat, dann darf der Eigentümer den entsprechenden Teil der Mietkaution einbehalten.

Mietern stehen die Zinserträge vollständig zu

Sobald das Mietverhältnis ausläuft, ist der Eigentümer verpflichtet, das Konto mit der Mietkaution aufzulösen. Falls er keine Ansprüche gegenüber dem Mieter hat, muss er die Kaution inklusive der angefallenen Mietkaution-Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen. Diese Zinserträge stehen den Mietern zu.

Separate Anlage erforderlich

Das Verwahren der Mietkaution als Bargeld ist grundsätzlich nicht gestattet. Denn Eigentümer sind gehalten, den Mietern eine Verzinsung der Mietkaution zu ermöglichen. Daher muss die Mietkaution in jedem Fall getrennt vom Vermögen des Vermieters aufbewahrt werden.

Häufig wird für die Kaution ein herkömmliches Sparkonto eröffnet

Oft wird die Mietkaution auf einem herkömmliches Sparkonto angelegt. In jeder Abrechnungsperiode entstehen damit Zinsen und Zinseszinsen, die die Bank dem Konto automatisch gutschreibt.

Alternativen zum Sparkonto sind zulässig

Im beidseitigen Einverständnis kann die Mietkaution aber auch auf einem Tagesgeldkonto angelegt werden. Bei diesem ist die Verzinsung üblicherweise etwas höher als bei einem Sparkonto. Gleichwohl sind die Guthaben kurzfristig verfügbar.

Auch die Anlage in einem Fonds ist denkbar. Hierbei ist die Verzinsung in der Regel höher. Allerdings bestehen bei Fondsanlagen Risiken mit Blick auf Wertschwankungen.

Die Höhe der Zinsen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben

Im Gesetz ist die Verzinsung einer Mietkaution nicht direkt, aber indirekt beziffert. Die Kaution ist bei einer Bank zu einem Zinssatz anzulegen, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist. Dabei darf der Mieter jederzeit vom Eigentümer verlangen, Einsicht in die Anlage der Mietkaution zu nehmen.

Mieter sollte dem Eigentümer geeigneten Vorschlag unterbreiten

Das ist wichtig

Die Höhe der entstehenden Zinsen kann zwischen den unterschiedlichen Anlageformen variieren. Es lohnt sich, die Zinssätze verschiedener Banken und Anlageformen zu vergleichen.

Wenn Sie eine Anlagemöglichkeit sehen, bei der Sie in Relation zum Sparkonto höhere Zinsen erzielen können, dann sollten Sie Ihrem Vermieter vorschlagen, die Mietkaution auf diese Weise anzulegen.

Eigenes Produkt der Postbank

Die Postbank bietet ein eigenes Produkt als Sparkonto für die Mietkaution an. Die Verzinsung beträgt 0,03 Prozent pro Jahr bei Einlagen bis zu 3.000 Euro. Dies entspricht einem jährlichen Zinsertrag von 36 Cent. Bei anderen Banken ist die Verzinsung etwas höher.

Mietkaution-Zinsen sollten nicht vernachlässigt werden

Zwar entstehen in Zeiten extrem niedriger Zinsen auf dem Mietkonto keine hohen Erträge. Dennoch sollten Sie Mietkaution-Zinsen nicht vernachlässigen. Je länger das Mietverhältnis besteht, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Verzinsung steigt und sich damit die durchschnittlich erzielten Mietkaution-Zinsen erhöhen. Wenn ein Umzug ansteht, freut sich zudem jeder über einen unverhofften Gewinn.

Kautionskonto im Namen des Mieters oder des Vermieters

Das Kautionskonto kann im Namen des Mieters oder des Vermieters geführt werden. Im ersteren Fall wird das Guthaben des Mieters an der Vermieter verpfändet. Dieser ist dann alleiniger Verfügungsberechtigter über das Konto. Allerdings wird der Mieter informiert, bevor eine Auszahlung über das Konto erfolgt und ist auf diese Weise vor der ungerechtfertigten Inanspruchnahme des Geldes durch den Eigentümer geschützt.

Mietkaution-Zinsen stehen grundsätzlich den Mietern zu

Die Zinserträge aus einer Mietkaution gehören der Mietpartei, unabhängig davon, auf wessen Namen das Kautionskonto geführt wird. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Eigentümer dem Mieter neben der entsprechenden Kautionssumme die Zinserträge auszahlen. Nur wenn offene Forderungen gegen den Mieter bestehen, ist eine Verrechnung vom aktuellen Guthaben aus möglich. Die Mietkaution-Zinsen erhöhen also die Sicherheit der Mietkaution im Umfang der entstehenden Erträge.

Kein Zugriffsrecht des Vermieters, während das Mietverhältnis besteht

Der Vermieter darf während des Mietverhältnisses nicht auf die Mietkaution-Zinsen zugreifen. Eine Verwendung ist somit erst möglich, wenn das Mietverhältnisses endet.

Besteuerung von Mietkaution-Zinsen

Achtung!

Zinserträge sind grundsätzlich zu versteuern. Auch wenn Mietkaution-Zinsen aus der Sicht des Mieters unfreiwillig entstehen, unterliegen auch diese der Besteuerung. Seit Einführung der Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge nicht mehr mit dem individuellen Steuersatz, sondern pauschal mit einem Satz von 25% besteuert.

Zusätzlich ist der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Abgeltungssteuer abzuführen. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt darüber hinaus Kirchensteuern in Höhe von 9% der Abgeltungssteuer (in Bayern und Baden-Württemberg 8%). Dann belaufen sich die Steuern insgesamt auf rund 28% der jeweiligen Zinserträge.

Freistellungsauftrag erforderlich, damit Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden kann

Im Umfang des Sparer-Pauschbetrags können Sie Kapitalerträge steuerfrei behalten. Dieser Freibetrag liegt bei 801 Euro für Singles und bei 1602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Kreditinstitut stellen.

Steuerbefreiung der Mietkaution-Zinsen setzt eigenes Konto des Mieters voraus

Die Befreiung der Mietkaution-Zinsen von der Kapitalertragssteuer setzt voraus, dass das Kautionskonto auf den Namen des Mieters geführt wird. Wenn das Kautionskonto auf den Namen des Vermieters geführt ist, muss der Mieter die Abgeltungssteuer auf die Zinserträge an das Finanzamt abführen. Dann besteht erst bei der Einkommensteuererklärung die Gelegenheit, den Freibetrag für Kapitaleinkünfte in Anspruch zu nehmen und den jeweiligen Betrag vom Finanzamt zurückfordern. Daher ist es sinnvoll, das Kautionskonto nicht den Vermieter eröffnen zu lassen, sondern auf den eigenen Namen zu führen.

Nicht jeder Vermieter akzeptiert alternative Anlageformen

Oft sind Vermieter nicht bereit, Alternativen zum Sparbuch als Anlage für die Mietkaution zu akzeptieren. Meist wird dies damit begründet, dass Eigentümer bei offenen Forderungen schlechter auf das Guthaben zugreifen können: Bei Tagesgeldkonten ist keine Verpfändung möglich. Im Fall von Fondsanlagen besteht eine gewisse Unsicherheit, ob bei Beendigung des Mietverhältnisses das Guthaben ausreicht, um Schäden auszugleichen.

Gespräch mit dem Eigentümer lohnt sich

Daher betrachten viele Eigentümer das klassische Sparkonto als die sicherste Anlageform für die Kaution. Dennoch sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen, wenn Sie eine alternative Anlageform bevorzugen. Denn die meisten Vermieter haben ein Interesse an einem angenehmen Mietverhältnis. Es kann sich also lohnen, wenn Sie den Eigentümer bitten, Ihnen eine höhere Verzinsung zu ermöglichen.

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