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Die Grundsicherung beantragen – eine Chance für Freiberufler und Selbstständige

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Die Grundsicherung beantragen – eine Chance für Freiberufler und Selbstständige

In der Zeit unmittelbar nach der Gründung eines Unternehmens sowie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten verdienen Selbstständige und Freiberufler oftmals nicht genug Geld, um ihre existenziellen Bedürfnisse zu befriedigen. Der deutsche Staat bietet Ihnen in diesen Situationen Hilfe an – so haben Sie die Möglichkeit – je nach Situation – eine Grundsicherungsrente oder Arbeitslosengeld zu beantragen, um Ihr selbst verdientes Geld aufzustocken zu können.

Grundsicherung beantragen – ALG II für Selbstständige

Sie haben die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II als Grundsicherung zu beantragen. Dieses erhalten Sie dann vom zuständigen Jobcenter, sodass Ihr monatliches Einkommen auf ein gewisses Mindestniveau angehoben wird. Zudem haben Sie eventuell die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Wenn Sie selbstständig tätig sind, bietet der Staat diverse Unterstützungsmöglichkeiten, um die selbstständige Arbeit attraktiver zu machen. Somit haben Sie die Chance, auch schwierige Phasen Ihres Unternehmens zu überstehen.

Die Voraussetzungen einer Beantragung

Selbstverständlich unterstützt der deutsche Staat nicht jeden Selbstständigen gleichermaßen. Denn Sie müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf die Leistungen zur finanziellen Unterstützung zu haben. Vornehmlich richtet sich das ALG II an Selbstständige und Freiberufler, die aktuell eine finanziell schwierige Phase durchmachen. Dies ist oftmals kurz nach der Gründung der Fall, da das jeweilige Unternehmen erst einmal in Fahrt kommen muss. Dann kommt Ihnen die Grundsicherung zugute.

Auch Ihre Angehörigen, mit denen Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, werden mit einbezogen. Denn Ihre Frau und Kinder bedürfen ebenso Unterstützung, falls Sie die Haupteinnahmequelle der Familie sind. Zunächst ermittelt das Jobcenter die monatliche ALG II Unterstützung, die Sie benötigen. Dabei spielen die Regelleistungen wie die Kosten für Miete und Heizung eine signifikante Rolle. Das Jobcenter schlüsselt diese Kosten pro Person auf. Anschließend wird zunächst das Vermögen Ihrer Familie angerechnet. Oberhalb der Freigrenze liegende Vermögenswerte wie Haus, Auto oder Geld müssen Sie zunächst verwerten. Erst danach wird der Staat tätig. Darüber hinaus wird logischerweise das monatliche Einkommen von Ihnen berechnet. Dabei zieht das Jobcenter direkt die Betriebsausgaben, Werbungskosten, Steuern und Versicherungen ab. Auch ein Freibetrag für Erwerbstätige wird nicht berechnet – denn Arbeit soll sich schließlich lohnen. Nur wenn Ihr Einkommen anschließend unter der individuellen Obergrenze für Arbeitslosengeld liegt, haben Sie einen Anspruch auf Grundsicherung.

Die Berechnung des relevanten Einkommens

Das Jobcenter rechnet sämtliche Einkünfte von den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zusammen. Es werden infolgedessen sowohl die Einkünfte von Ihrer Frau und Ihren Kindern berücksichtigt. Selbstverständlich gehört der monatliche Arbeitslohn zum relevanten Einkommen. Auch Sparbuchzinsen und Renten von Ihnen werden berücksichtigt. Kindergeld, Steuerrückzahlungen und Unterhaltszahlungen sind weitere Geldleistungen, die bei der Berechnung eine Rolle spielen. Darüber hinaus sind auch steuerfreie Gewinne aus der Lotterie interessant für das Jobcenter. Wenn Sie Geld im Lotto gewinnen, muss der Staat Ihnen keine Unterstützung bieten.

Die Höhe des Anspruchs für Freiberufler

Die Höhe des individuellen Anspruchs ist abhängig vom Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft. Darüber hinaus gibt es Ersparnisse, die als Freibeträge nicht berücksichtigt werden. Diese variieren je nach Lebensalter der betroffenen Person – desto älter Sie sind, desto höher ist Ihr Freibetrag. Der Regelsatz von ALG II ist einheitlich geregelt. Ihre Aufstockung beträgt regelmäßig die Differenz zwischen Regelsatz und Ihrem Einkommen.

Tipps für die Beantragung der Grundsicherung

Eine Frage vieler Selbstständiger ist es, ob sie Ihre Selbstständigkeit beenden müssen, wenn sie ihre Grundsicherung beantragen. Existenzgründer dürfen Ihre Existenz weiter vorantreiben. Darüber hinaus sind für den Staat Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit überaus erwünscht. Denn dies bietet für den Staat zwei Vorteile: zum einen ist der zu zahlende Betrag deutlich geringer, wenn der Selbstständige einen gewissen Teil seines monatlichen Grundbedarfs selbst verdient. Darüber hinaus ist für arbeitende Freiberufler der Einstieg in einen Beruf, der das gesamte Leben finanziert, deutlich einfacher. Sie können also die Grundsicherung beantragen, selbst wenn Sie weiter Ihr Unternehmen vorantreiben wollen.

Sie müssen sich im Ernstfall die Frage stellen, ob sich für Sie die Beantragung von Grundsicherung wirklich lohnt. Denn Sie bekommen die Aufstockung nicht ausgezahlt, wenn Sie nicht eine Reihe an Auflagen erfüllen. In einigen Fällen haben Sie somit die Möglichkeit, mit Hilfe von anderen Leistungen wie Kindergeld oder Wohngeld Ihr Einkommen aufzustocken. Finanziell lohnt sich das für Sie allerdings nur, wenn Ihr Nettoeinkommen deutlich über den ALG II Regelleistungen liegt. Andernfalls machen Sie mit dem Verzicht ein Minus-Geschäft. Dies ist nur sinnvoll, wenn Sie die mit der Grundsicherung verbundenen Pflichten auf keinen Fall erfüllen können oder wollen.

Zunächst sollten Sie einen Termin im Jobcenter vereinbaren, wenn Sie Grundsicherung beantragen. Sie müssen die finanzielle Situation Ihres Unternehmens offenbaren. Denn der Sachbearbeiter im Jobcenter muss die Chancen Ihrer selbstständigen Tätigkeit mit denen einer Festanstellung abwägen. Somit sollten Sie umfangreiche Unterlagen mit sich führen, um dem Sachbearbeiter eine fundierte Einschätzung liefern zu können. Denn nur dann besteht eine gute Chance, dass Sie Grundsicherung für Freiberufler und Selbstständige bekommen, da der Sachbearbeiter denkt, dass Sie in absehbarer Zeit auf eigenen Beinen stehen. Ein Businessplan und Dokumente, die Ihre finanzielle Situation darlegen, helfen bei der Überzeugung des Sachbearbeiters.

Die Grundsicherungsrente für Freiberufler und Selbstständige

Eine weitere Form der finanziellen Unterstützung für Freiberufler und Selbstständige ist die Grundsicherungsrente. Diese wird interessant, wenn Sie jahrelang nicht im Angestelltenverhältnis tätig sind und waren bzw. während Ihrer Rente sich selbstständig Geld hinzu verdienen. Das Überschreiten einer gewissen Altersgrenze ist Voraussetzung für die Grundsicherungsrente. Denn Sie müssen das Renteneintrittsalter erfüllt haben. Der Staat zahlt Ihnen monatlich eine Grundsicherung, falls Sie keinen Anspruch auf ALG II haben und hilfsbedürftig sind. Sie dürfen also keinesfalls in der Lage sein, den eigenen Lebensunterhalt und die existenziellen Ausgaben allein zu bewältigen.

Lediglich wenn Ihre Renten und das Hinzuverdiente die maßgebliche Grenze nicht überschreiten, bekommen Sie die Grundsicherungsrente für Freiberufler. Diese eignet sich für Sie also nur in den Fällen, falls Sie es nicht schaffen mit Hilfe der Rente und Ihrem Hinzuverdienten den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer Familie zu bestreiten.

Weitere Voraussetzungen der Grundsicherungsrente

Da die Grundsicherungsrente von einer gewissen Altersgrenze abhängig ist, werden Ihre Ersparnisse nicht mehr benötigt. Denn die Ersparnisse aus Ihrem Arbeitsleben sind vor allem für die Bewältigung des Alltags im höheren Alter gedacht. Somit müssen Sie Ihre Ersparnisse größtenteils aufbrauchen, bevor Sie die Grundsicherungsrente im Alter bekommen. Die Freibeträge sind gering. Sie dürfen als Paar lediglich etwas über 3000 Euro behalten – für Situationen, in denen Sie unerwartet Geld benötigen. Bei einem Alleinstehenden sind es sogar nur 2600 Euro, die nicht berücksichtigt werden.

Darüber hinaus ist der Bezug der Grundsicherungsrente von der Staatsangehörigkeit und dem gewöhnlichen Aufenthalt abhängig. Denn Sie haben auf diese Form der finanziellen Unterstützung nur dann einen Anspruch, wenn Sie zum einen deutscher Staatsangehöriger sind. Darüber hinaus müssen Sie sich gewöhnlich in Deutschland befinden. Es ist also nicht möglich, ein Winterdomizil im Warmen zu unterhalten. Dann gehören Sie nicht zu dem Kreis an Personen, die der Staat mit der Grundsicherungsrente unterstützen möchte.

Alternativen zum Arbeitslosengeld

Wie bereits erläutert müssen Sie bei der Aufstockung durch Grundsicherung für Selbstständige und Freiberufler einige Voraussetzungen und Pflichten erfüllen. Viele Selbstständige, die den finanziellen Engpass nur als vorläufig und kurzfristig bewerten, schauen sich aus diesem Grund nach Alternativen um.

Falls Sie Ihre finanzielle Situation nicht offenbaren wollen oder aber den Sachbearbeiter nicht von den Erfolgschancen Ihres Unternehmens überzeugen können, ist ein Kredit eine Alternative. Bei kurzfristigem finanziellen Engpass können Sie einen Kredit aufnehmen, um etwas finanziellen Spielraum zu bekommen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, falls Sie dringende Anschaffungen tätigen müssen. Ein Kurzkredit ist eine interessante Möglichkeit. Denn dabei profitieren Sie von niedrigen Zinsen und können das Geld innerhalb eines kurzen Zeitraums zurückzahlen – ideal, um einen Engpass zu überwinden.

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