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Kosten für die Baugenehmigung: Damit ist zu rechnen

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Kosten für die Baugenehmigung: Damit ist zu rechnen

Die Zinsen sind niedrig wie selten zuvor. Und viele sind auf der Suche nach einer guten Alternative zur herkömmlichen Altersvorsorge. Kein Wunder also, dass immer mehr Menschen darüber nachdenken, in ein Eigenheim zu investieren.

Wer ein eigenes Haus bauen möchte, hat dabei einige Dinge zu beachten. So dürfen Sie erst dann ein Gebäude errichten, wenn Sie einen Bauantrag gestellt haben und dieser genehmigt ist. Welche Kosten bei einer Baugenehmigung auf Sie zukommen, darüber informieren wir Sie in diesem Artikel.

Kosten für die Baugenehmigung: Darauf sollten Sie achten

Die Baugenehmigung beantragen Sie bei der Gemeinde, in der Sie Ihr Eigenheim errichten lassen möchten. Den Antrag reichen Sie in dreifacher Ausfertigung ein. Eine davon ist für Sie als Bauherr, die zweite erhält die Bauaufsichtsbehörde, die dritte verbleibt in der Gemeindeverwaltung.

Tipp

Wichtig ist, dass Sie dem Bauantrag alle geforderten Unterlagen beifügen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Bedenken Sie, dass der Bau erst beginnen darf, wenn Ihnen die schriftliche Genehmigung vorliegt. Informieren Sie sich am besten bei der Gemeinde, welche Unterlagen notwendig sind, bevor Sie die Baugenehmigung beantragen.

Wer darf eine Baugenehmigung beantragen?

Nicht nur die Kosten für die Baugenehmigung selbst sind ein wichtiger Punkt. Auch die Frage, wer berechtigt ist, den Antrag zu stellen, sollte vorab geklärt sein. Berechtigt sind Architekten, die Mitglied einer Architektenkammer sind, oder Ingenieure, die eine Bauvorlagen-Berechtigung über eine Ingenieurkammer erhalten haben.

Die Regelung dieser Berechtigungen erfolgt im jeweiligen Bundesland über dessen Bauordnung.

Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?

Die Bauordnungen sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern Sache der einzelnen Bundesländer. So kann es sein, dass Sie in einem Bundesland eine Baugenehmigung benötigen, in einem anderen für das gleiche Projekt nicht.

Es liegt in Ihrer Verantwortung als Bauherr zu prüfen, ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung benötigen oder nicht. Informieren Sie sich daher immer vorher, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen müssen.

Bauen ohne Genehmigung und die Folgen

Achtung!

Die Kosten für eine Baugenehmigung können hoch sein, daher ist die Versuchung, ohne Genehmigung zu bauen, durchaus nachvollziehbar. Allerdings treibt ein fehlender Bauantrag die Kosten deutlich schneller in die Höhe als die Genehmigung selbst.

Wenn Sie keine Baugenehmigung beantragen, können Sie mit einem saftigen Bußgeld bestraft werden. Schlimmstenfalls müssen Sie das begonnene oder sogar fertig gestellte Gebäude wieder abreißen. Zwar können Sie den Antrag nachträglich prüfen lassen. Aber auch dieses Verfahren erhöht die Gebühren für die Baugenehmigung deutlich.

Wie hoch sind die Kosten für eine Baugenehmigung?

Ebenso wie die Vorgaben zur Genehmigungspflicht sind auch die Gebühren für eine Baugenehmigung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Kosten für eine Baugenehmigung entsprechen etwa 0,5 Prozent der gesamten Summe des Bauvorhabens. Kostet Sie der Hausbau zum Beispiel 300.000 Euro, werden für den Bauantrag Kosten in Höhe von etwa 1.500 Euro fällig.

Dieser Betrag setzt sich jeweils aus zwei Posten zusammen: aus den Kosten für den Architekten und den Gebühren für die Baugenehmigung. Die für den Bauantrag üblichen Kosten können Sie bereits im Vorfeld kalkulieren. Sie werden folgendermaßen berechnet:

Umbauter Raum in m3 * Bauwert in EUR pro m3 / prozentualer Gebührensatz der Behörde

Kosten für die Baugenehmigung: die einfache Rechnung

Sie können den Bauwert pro m3 einfach ausrechnen, sofern Ihnen die Summe der Baukosten bekannt ist. Wenn Ihnen eine pauschale Berechnung reicht, können Sie mit einem Kubikmeter-Preis kalkulieren, der zwischen 300 und 500 Euro liegt. Die Gemeinde, die für Ihre Baugenehmigung zuständig ist, kann Ihnen den exakten Gebührensatz nennen. In der Regel beträgt er 0,5 Prozent der gesamten Baukosten. Der Architekt wird Ihnen für den Bauantrag Kosten in Höhe von 200 bis 300 Euro berechnen, die Sie ebenfalls mit einplanen sollten.

Gebühren für die Baugenehmigung – bitte beachten!

Eine Vielzahl der Behörden wird Ihnen eine Mindestgebühr für Ihren Bauantrag in Rechnung stellen. Dieser liegt in der Regel zwischen 100 und 200 Euro. Sind Ihre eingereichten Unterlagen nicht vollständig und müssen nachträglich ergänzt werden, steht eine erneute Prüfung an. Dies erhöht die Kosten für die Baugenehmigung zusätzlich.

Der Bauantrag: Die Kosten im Griff

Auch wenn der vorlageberechtigte Architekt oder Ingenieur sich um Ihren Bauantrag kümmert, sollten Sie wissen, worauf es ankommt. Fehlende und unvollständige Unterlagen verzögern nicht nur Ihr Bauprojekt, sondern erhöhen auch die Kosten für Ihre Baugenehmigung. Dies wiederum kann Ihr Budget empfindlich beeinflussen.

Tipp

Welche Unterlagen Sie benötigen, um eine Baugenehmigung zu beantragen, erfahren Sie in der jeweiligen Baulagen-Verordnung oder der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Sie können diese Informationen direkt bei Ihrer zuständigen Gemeinde einholen oder auch auf deren offiziellen Webseiten recherchieren. Viele Vorgaben hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen sind jedoch identisch geregelt:

1. Der eigentliche Bauantrag

Den Bauantrag müssen Sie schriftlich per Formular einreichen, und zwar in dreifacher Ausfertigung. Die Formulare werden Ihnen direkt von der zuständigen Baubehörde ausgehändigt. Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Änderungen inhaltlicher oder grafischer Art sind nicht erlaubt.

Um die Kosten für die Baugenehmigung bereits im Vorfeld so gering wie möglich zu halten, sollten Sie gegebenenfalls weitere Anträge gleichzeitig stellen, zum Beispiel

  • Bauvoranfrage oder Vorbescheid

falls Sie spezifische Detailfragen zu Ihrem Bauvorhaben vorab klären möchten – Anträge auf Änderungen

falls Sie an Ihrem Bauantrag nachträgliche Änderungen angeben möchten – Antrag auf Freistellung von der Genehmigung

sofern Sie eine Möglichkeit sehen, sich von der Baugenehmigung freistellen zu lassen

Informieren Sie sich vorab, ob für Ihren Bauantrag Kosten zusätzlich entstehen und ob die ergänzenden Anträge die Gebühren für die Baugenehmigung erhöhen.

2. Die Bauzeichnungen

Neben dem eigentlichen Antrag sind die Bauzeichnungen das Herzstück. Sie müssen im Maßstab von 1:100 zeichnerisch erstellt werden, wobei weitere Erläuterungspläne in größerem Maßstab erlaubt sind.

Die Bauzeichnung sollte folgende Elemente enthalten, wenn Sie Ihre Baugenehmigung beantragen:

die Grundrisse
den Zweck der Räume
die Schnitte der Räume und Geschosse inklusive der Dachneigung, der lichten Raumhöhen, des Steigungsverhältnisses der Treppen sowie die Höhe von Brüstungen
die Maße der Wanddicke sowie der Länge und Höhe der Räume
die Zeichnungen von Feuerstätten und Treppen
die Gliederung von Türen und Fenstern, von Dachausbauten, Schornsteinen und Geländern

3. Der Lageplan

Diesen Auszug aus der örtlichen Liegenschaftskarte erhalten Sie vom zuständigen Katasteramt. Alternativ können Sie einen Auszug aus der Flurkarte verwenden. Achten Sie auf die Vorgaben in der jeweiligen Bauordnung. Sie beschreibt den Umfang des Lageplans. Der Plan besteht üblicherweise aus einer Planzeichnung und der schriftlichen Ausarbeitung. Fragen Sie beim Katasteramt, ob die Ausstellung dieser Dokumente mit den Kosten für die Baugenehmigung abgedeckt ist. Die Pläne dafür erstellt ein Vermessungsbüro.

Legen Sie de Lageplan im Original bei und fügen Sie zwei beglaubigte Kopien hinzu. Mit einer sorgfältigen Zusammenstellung der Unterlagen können Sie die Kosten für Ihre Baugenehmigung im Rahmen halten.

4. Die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen, ist eine Baubeschreibung notwendig. Darin befinden sich technische Angaben zum Bauvorhaben sowie Ausführungen zum verwendeten Material und gewissen Ausstattungsmerkmalen. Die Betriebsbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie das Gebäude für gewerbliche Zwecke nutzen wollen.

In der Baubeschreibung sind folgende Angaben festzuhalten:

die Art, wie die Baustelle abgesichert wird
der Zweck des Baus sowie die Art der Bauleistung
der gesamte Umfang der Bauarbeiten sowie Angaben zum Bauablauf
statische Berechnungen und Angaben zur Bauphysik
die technische Ausstattung des Gebäudes
Angaben zum Gebäudeaufbau und zur Dämmung
Informationen zum Grundwasser

5. Berechnungen

Um die Kosten für Ihre Baugenehmigung von vornherein im geplanten Budget zu halten, dürfen auch die Berechnungen im Bauantrag nicht fehlen. Die Berechnungen beziehen sich auf die bebaute Fläche des Grundstücks, auf den umbauten Raum, die Anzahl der Geschossflächen und die Grundflächenzahl. Weiterhin finden Sie hier Berechnungen zur Aufteilung in Wohn- und Nutzfläche. Diese Angaben helfen Ihnen, beim Bauantrag die Kosten und die Gebühren für die Baugenehmigung zu kalkulieren.

Zu den weiteren Berechnungen zählen

Kosten für den Rohbau
der finanzielle Gesamtaufwand Ihres Bauprojektes
der Rauminhalt in Kubikmeter

Weitere relevante Unterlagen und Angaben

Ein vollständiger Bauantrag beinhaltet eine ganze Reihe von technischen Nachweisen. Diese betreffen die Sicherheit des Gebäudes. Zu diesen Nachweisen zählen Angaben

zur Standsicherheit
zum Brandschutz
zum Schall- und Wärmeschutz

Zusätzlich müssen Sie einen Entwässerungsplan, eine Baumbestandserklärung, eine Abstandsflächen-Übernahme, einen Freiflächen-Gestaltungsplan und einen Erhebungsbogen für den Bauabgang hinzufügen.

Kontrollieren Sie die Kosten für Ihre Baugenehmigung

Ein Bauantrag kann Kosten verursachen, die Ihr Budget durchaus belasten. Bevor Sie bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung beantragen, sollten Sie sich so detailliert über die Kosten für die Baugenehmigung informieren. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland.